Die Staatsanwaltschaft hat nach mehr als zwei Jahren Ermittlungen entschieden, dass keine Anklage erhoben wird, obwohl es Fehler gegeben hat, fehlen die Beweise dafรผr.
Die Ermittlungen wurden eingeleitet, nachdem im Juli 2021 im Ahrtal bei einer Flutkatastrophe 135 Menschen ums Leben kamen und Hunderte verletzt wurden, wรคhrend 9.000 Hรคuser zerstรถrt oder beschรคdigt wurden.
Es wurden Vorwรผrfe der fahrlรคssigen Tรถtung und Kรถrperverletzung gegen den ehemaligen Landrat des Kreises Ahrweiler, Jรผrgen Pfรถhler, und den Leiter der Technischen Einsatzleitung erhoben. Die Staatsanwaltschaft begrรผndet ihre Entscheidung mit unzureichenden Beweisen, die durch mehrere Sachverstรคndigengutachten gestรผtzt wurden. Diese Gutachten ergaben, dass die Flut eine รคuรerst ungewรถhnliche Naturkatastrophe war.
Diese Katastrophe konnte niemand vorhersehen.
Auch nicht der damaligen Landrat.
Obwohl Fehler des Landrats und des Einsatzleiters festgestellt wurden, reichen diese nicht fรผr eine strafrechtliche Verurteilung aus.
Ein wesentlicher Punkt war, dass die Staatsanwaltschaft hรคtte nachweisen mรผssen, dass durch korrektes Handeln Menschen hรคtten gerettet werden kรถnnen, was nicht mรถglich war.
Die Entscheidung, keine Anklage zu erheben, liegt bei der Staatsanwaltschaft, da sie fรผr Ermittlungsverfahren zustรคndig ist. Opfer haben jedoch die Mรถglichkeit, Beschwerde einzulegen und gegebenenfalls ein Klageerzwingungsverfahren einzuleiten, um die Entscheidung der Staatsanwaltschaft anzufechten.
