Flut im Ahrtal – Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein !
Pressekonferenz - Koblenz - AW - Video
Die Staatsanwaltschaft hat nach mehr als zwei Jahren Ermittlungen entschieden, dass keine Anklage erhoben wird, obwohl es Fehler gegeben hat, fehlen die Beweise dafür.
Die Ermittlungen wurden eingeleitet, nachdem im Juli 2021 im Ahrtal bei einer Flutkatastrophe 135 Menschen ums Leben kamen und Hunderte verletzt wurden, während 9.000 Häuser zerstört oder beschädigt wurden.
Es wurden Vorwürfe der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung gegen den ehemaligen Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler, und den Leiter der Technischen Einsatzleitung erhoben. Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Entscheidung mit unzureichenden Beweisen, die durch mehrere Sachverständigengutachten gestützt wurden. Diese Gutachten ergaben, dass die Flut eine äußerst ungewöhnliche Naturkatastrophe war.
Diese Katastrophe konnte niemand vorhersehen.
Auch nicht der damaligen Landrat.
Obwohl Fehler des Landrats und des Einsatzleiters festgestellt wurden, reichen diese nicht für eine strafrechtliche Verurteilung aus.
Ein wesentlicher Punkt war, dass die Staatsanwaltschaft hätte nachweisen müssen, dass durch korrektes Handeln Menschen hätten gerettet werden können, was nicht möglich war.
Die Entscheidung, keine Anklage zu erheben, liegt bei der Staatsanwaltschaft, da sie für Ermittlungsverfahren zuständig ist. Opfer haben jedoch die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen und gegebenenfalls ein Klageerzwingungsverfahren einzuleiten, um die Entscheidung der Staatsanwaltschaft anzufechten.