Katastrophenschutztechnisches Gutachten liegt vorĀ
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anfang Juni ein katastrophenschutztechnisches Gutachten zur Einsatzführung in Auftrag gegeben. Der Sachverständige hat nunmehr sein Gutachten vorgelegt.
Zusammengefasst kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Katastrophenschutz im Landkreis Ahrweiler zum Zeitpunkt der Flut nicht optimal organisiert war. Der Landkreis habe kein ausreichend entwickeltes Einsatzführungssystem vorgehalten. So sei die Leistungsfähigkeit des Einsatzführungssystems nicht mit einer angemessenen und geeigneten Systematik hergestellt worden, mittels derer eine ausreichende Vorbereitung auf Maximalereignisse hätte erreicht werden können. Die Technische Einsatzleitung (TEL) sei am 14.07.2021 organisatorisch nicht ausreichend gereift gewesen.
So sei weder eine Stabsdienstordnung noch ein Einsatzführungskonzept vorzufinden gewesen. Gleiches gelte für formalisierte, systematische Abläufe und prozessuale Regelungen. Einen Verwaltungsstab habe es nicht gegeben. Der Stabsraum sei nicht optimal gewesen, das Informationsmanagementsystem stelle sich als defizitär dar.
Das Modulare Warnsystem MoWaS sei als Verteiler nicht genutzt worden. Die TEL sei personell nicht ausreichend ausgestattet gewesen, die Aus- und Fortbildung des eingesetzten Personals erscheine
nicht ausreichend, um den Anforderungen in den Erstphasen eines Maximalereignisses gerecht werden
zu kƶnnen.
Führungssystem nur unvollständig entwickelt
Insgesamt sei das Führungssystem im Landkreis Ahrweiler in Bezug auf Maximalereignisse nur unvollständig entwickelt gewesen. Dies habe dazu geführt, dass man dem hochkomplexen Maximalereignis am 14.07.2021 habe nicht angemessen begegnen können.
Dies habe in seiner Gesamtheit zur Folge gehabt, dass die TEL kein systematisches und passendes Lagebewusstsein habe entwickeln kƶnnen und nur eingeschrƤnkt leistungsfƤhig gewesen sei. Ein vorausschauendes, aktives Agieren sei der TEL aufgrund der ungünstigen organisatorischen Rahmenbedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr mƶglich gewesen. Die aufgezeigten Defizite hƤtten dazu geführt, dass die TEL nicht die Vorstellungkraft habe aufbringen kƶnnen, um die katastrophale Lage in ihren extremen Dimensionen überhaupt erfassen zu kƶnnen. Es habe eine permanente Ćberlastung in der TEL geherrscht.
Die Ursache für die eingeschränkte Handlungsfähigkeit der TEL sieht der Sachverständige nicht im persönlichen Bereich der Mitglieder, sondern im aufbau- und ablauforganisatorischen Bereich.
Die Mitglieder der TEL hätten aufgrund der ungünstigen Rahmenbedingungen und des unzureichenden Einsatzführungssystems im Landkreis in der Flutnacht faktisch nicht mehr leisten können, als sie
geleistet haben. āDie anwesenden Personen haben alles gegeben ā das Führungssystem lieĆ nur nicht mehr zu.”, so der SachverstƤndige.
Das Gutachten kommt weiterhin zu dem Ergebnis, dass ein
regional-risikospezifiziertes, leistungsfähiges, vollständig entwickeltes Einsatzführungssystem die Chancen, Personenschäden zu vermeiden, verbessert hätte.
Der Sachverständige weist aber gleichzeitig ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der Komplexität, der Unsicherheiten und der Unwägbarkeiten des Ereignisses und des Einsatzes, keine Aussage getroffen werden könne, welche konkreten Erfolgsaussichten im Falle einer optimierten Einsatzführung und verbesserter Rahmenbedingungen konkret bestanden hätten. Eine ausreichend belastbare Aussage dazu, in welchem Umfang der Ereignisverlauf selbst unter Idealbedingungen hinsichtlich der Abwendung von Personenschäden durch die TEL und den Landrat hätte tatsächlich beeinflusst werden können, sei nicht möglich.
āDas Gutachten legt das Dilemma des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens offen. Einerseits scheint im Landkreis nur ein unzureichendes Einsatzführungssystem vorgehalten worden zu sein, das die LeistungsfƤhigkeit der Technischen Einsatzleitung maĆgeblich gemindert hat.
Andererseits ist nach EinschƤtzung des SachverstƤndigen eine Aussage darüber, welche MaĆnahmen
im Falle eines besseren Einsatzführungssystems mit welchem Erfolg tatsächlich hätten umgesetzt
werden kƶnnen und welche konkreten SchƤden ā insbesondere PersonenschƤden –Ā hƤtten abgewendet werden kƶnnen, nicht mƶglich. Dies gilt es nun juristisch zu bewerten.” teilte Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler hierzu mit.
ZunƤchst wird den Verteidigern und den Nebenklagevertreterinnen
und -vertretern Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Ergebnis des Gutachtens gegeben.
Die Staatsanwaltschaft wird sodann in die abschlieĆende Prüfung eintreten, ob die Ermittlungen nunmehr abgeschlossen werden kƶnnen und – wenn ja – mit welchem Ergebnis. Diese Bewertung wird aufgrund der KomplexitƤt und des Umfangs der Ermittlungen einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin wird die Staatsanwaltschaft keine weitere EinschƤtzung zur Sache abgeben, auch keine vorlƤufige.
