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Fragen zu Corona und Allgemeinverfügung

1. April 2021 1 Min. Lesezeit
Ticker A48

Fragen zu Corona und Allgemeinverfügung auch per E-Mail einreichen

01.04.2021
KREIS MYK. Nach Inkrafttreten der aktuellen Allgemeinverfügung des Landkreises Mayen-Koblenz zum Schutz der Bevölkerung vor der weiteren Ausbreitung des Coronavirus hat sich das Anrufaufkommen bei der Corona-Hotline der Kreisverwaltung erhöht, sodass es zu längeren Wartezeiten kommen kann. 

Es wird daher dringend angeraten, Fragen schriftlich per E-Mail einzureichen.
Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis, dass es insbesondere bei rechtlichen Angelegenheiten mit Bezug auf die Allgemeinverfügung des Landkreises in den meisten Fällen einer ausführlicheren Abklärung bedarf, die nicht kurzfristig am Telefon erfolgen kann.

Fragen können gestellt werden an corona@kvmyk.de oder an ordnungsamt@kvmyk.de.
Die E-Mails werden zeitnah gesichtet und beantwortet.

 

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