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Frankreich: Bis zu 45.000 Euro Strafe für ausgesetzte Haustiere

4. Juli 2026 3 Minuten gelesen
Strafe für ausgesetzte Haustiere

Frankreich verschärft den Tierschutz: Bis zu 45.000 Euro Strafe für ausgesetzte Haustiere

Während in den Sommermonaten viele Familien ihren Urlaub antreten, steigt in zahlreichen Ländern leider auch die Zahl ausgesetzter Haustiere. Frankreich setzt deshalb bereits seit einigen Jahren auf besonders harte Strafen und möchte Tierhalter dadurch abschrecken. Wer dort sein Haustier vorsätzlich aussetzt, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Nach französischem Recht können Tierhalter mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe sowie einer Geldstrafe von bis zu 45.000 Euro belangt werden. Ziel der Regelung ist es, Haustiere besser zu schützen und verantwortungsloses Verhalten konsequent zu ahnden.

45.000 Euro sind die Höchststrafe

In den sozialen Medien wird derzeit häufig behauptet, jeder Tierhalter müsse automatisch 45.000 Euro zahlen, wenn er sein Tier aussetzt. Das ist allerdings nicht korrekt. Bei den 45.000 Euro handelt es sich um die gesetzlich mögliche Höchststrafe. Wie hoch die tatsächliche Geldstrafe ausfällt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und wird von einem Gericht entschieden. Ebenso kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Dennoch zeigt die gesetzliche Regelung deutlich, welchen Stellenwert der Tierschutz inzwischen in Frankreich besitzt.

Besonders in der Urlaubszeit steigt die Zahl ausgesetzter Tiere

Tierschutzorganisationen weisen seit Jahren darauf hin, dass insbesondere während der Sommerferien immer wieder Hunde und Katzen ausgesetzt werden. Manche Besitzer fühlen sich mit ihrem Tier überfordert oder möchten die Kosten einer Betreuung vermeiden. Die Folgen für die Tiere sind oftmals dramatisch. Viele Tiere verhungern, verdursten oder werden Opfer des Straßenverkehrs. Andere landen in ohnehin überfüllten Tierheimen. Aus diesem Grund appellieren französische Behörden regelmäßig an Tierhalter, rechtzeitig nach Alternativen zu suchen. Dazu gehören beispielsweise Tierpensionen, Pflegestellen oder die Vermittlung an verantwortungsvolle neue Besitzer.

Auch in Deutschland drohen Konsequenzen

Auch in Deutschland ist das Aussetzen eines Haustieres kein Kavaliersdelikt. Nach dem Tierschutzgesetz kann das Aussetzen eines Tieres als Ordnungswidrigkeit oder – abhängig von den Umständen – sogar als Straftat verfolgt werden. Darüber hinaus können Bußgelder von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Kommt es zusätzlich zu einer Tierquälerei oder leidet das Tier erheblich, sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich.

Ein deutliches Signal für mehr Tierschutz

Mit den hohen Strafandrohungen möchte Frankreich deutlich machen, dass Haustiere keine Wegwerfprodukte sind. Wer sich für einen Hund, eine Katze oder ein anderes Haustier entscheidet, übernimmt Verantwortung – oftmals für viele Jahre. Die französischen Regelungen gelten deshalb als eines der deutlichsten Signale Europas gegen das Aussetzen von Haustieren und sollen dazu beitragen, die Zahl der betroffenen Tiere nachhaltig zu reduzieren. Hinweis: Dieser Artikel wurde auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen vollständig neu verfasst. Die Fakten wurden unabhängig zusammengefasst. Weitere aktuelle Blaulicht- und Nachrichtenmeldungen finden Sie auch auf Police Report Worldwide.
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