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Frau (75) in Seniorenheim in Neuwied getötet – 80-jähriger Ehemann wegen Totschlags in U-Haft

20. Juli 2026 2 Minuten gelesen
Frau in Seniorenheim in Neuwied getötet

Frau in Seniorenheim getötet

Nach dem gewaltsamen Tod einer 75-jährigen Frau in einem Seniorenheim in Neuwied laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz und der Kriminalpolizei auf Hochtouren. Die Ermittlungsbehörden gehen nach derzeitigem Stand von einem Tötungsdelikt aus. Der 80-jährige Ehemann der Verstorbenen befindet sich inzwischen wegen des dringenden Verdachts des Totschlags in Untersuchungshaft.

Lebloser Fund im Pflegezimmer

Die 75-Jährige war nach einer Krankenhausbehandlung vorübergehend in einem Seniorenheim in Neuwied untergebracht. Am 12. Juli 2026 fanden Mitarbeiter des Heims die Frau leblos auf der Toilette ihres Zimmers.

Nach bisherigen Erkenntnissen besuchte ihr 80-jähriger Ehemann sie am Nachmittag des Tattages. Das Ehepaar unternahm zunächst einen Spaziergang, bei dem die Frau in einem Rollstuhl saß. Im Anschluss besteht der dringende Verdacht, dass der Mann seine Ehefrau auf der Toilette des Pflegezimmers erwürgte oder erdrosselte.

Festnahme noch am Tattag

Die Polizei nahm den Tatverdächtigen noch am 12. Juli 2026 an seiner Wohnanschrift vorläufig fest. Bereits am Folgetag wurde er der Haftrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz erließ das Gericht Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB). Seitdem befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft.

Obduktion bestätigt massive Strangulation

Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Obduktion des Leichnams an. Nach dem vorläufigen Ergebnis des Instituts für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Mainz trat der Tod der 75-Jährigen infolge einer massiven Strangulation ein.

Der dringende Tatverdacht stützt sich nach Angaben der Ermittlungsbehörden unter anderem auf ein Telefonat mit einer Ärztin, in dem der Beschuldigte die Tat eingeräumt haben soll.

Gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft machte der 80-Jährige bislang keine Angaben zur Sache und übte sein Schweigerecht aus. Weitere Details zum Ermittlungsstand veröffentlichten die Behörden mit Blick auf die laufenden Ermittlungen derzeit nicht.

Unschuldsvermutung gilt weiterhin

Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass der Erlass eines Haftbefehls lediglich einen dringenden Tatverdacht sowie das Vorliegen eines Haftgrundes voraussetzt. Ein rechtskräftiger Tatnachweis ist damit nicht erbracht.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten die gesetzlich verankerte Unschuldsvermutung.

Weitere Informationen

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sowie weitere Polizeimeldungen unter
News.

Informationen der Ermittlungsbehörden stehen auf den Internetseiten der
Staatsanwaltschaft Koblenz
sowie der
Polizei Rheinland-Pfalz
zur Verfügung.

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