Frau im Ausnahmezustand beschädigt Linienbus und Streifenwagen in Limburg-Ahlbach
Am Samstagabend, dem 3. Januar 2026, kam es im Limburger Stadtteil Ahlbach zu einem Polizeieinsatz, der gleich zwei Sachbeschädigungen nach sich zog. Eine 46-jährige Frau verursachte innerhalb kurzer Zeit erhebliche Schäden an einem Linienbus sowie an einem Streifenwagen. Die Polizei leitete mehrere Strafverfahren ein.
Familiärer Streit eskaliert in Linienbus
Gegen 18:33 Uhr geriet die Frau während einer Fahrt auf der Oberweyerer Straße in einen lauten Streit mit zwei Familienangehörigen. Die Auseinandersetzung eskalierte derart, dass der Busfahrer einschritt und die 46-Jährige des Fahrzeugs verwies. Der Vorfall sorgte für Unruhe unter den Fahrgästen und führte zu einer Unterbrechung des Linienverkehrs.
Nach dem Aussteigen versuchte die Frau, gewaltsam wieder in den Bus zu gelangen. Dabei riss sie beide Scheibenwischer ab und trat mehrfach gegen die vordere Einstiegstür. Durch die massive Krafteinwirkung ließ sich die Tür anschließend nicht mehr öffnen.
Familienangehörige leicht verletzt
Besonders brisant: Hinter der Einstiegstür befand sich zum Zeitpunkt des Tritts eine Angehörige der Frau. Die Tür schlug gegen deren Knöchel, wodurch sie leichte Verletzungen erlitt. Eine medizinische Versorgung vor Ort reichte aus.
Weitere Sachbeschädigung im Streifenwagen
Die alarmierten Polizeikräfte nahmen die Frau vorläufig fest. Aufgrund ihres aggressiven Ausnahmezustands legten die Beamten ihr Handfesseln an und setzten sie zur Deeskalation in einen Streifenwagen. Auch dort kam sie nicht zur Ruhe. Mit den Handfesseln schlug sie gegen eine Scheibe des Polizeifahrzeugs und beschädigte diese deutlich.
Erst nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen und einer spürbaren Beruhigung entließen die Einsatzkräfte die Frau vor Ort. Die Polizei bezifferte den entstandenen Gesamtsachschaden auf rund 3.500 Euro.
Polizei leitet mehrere Strafverfahren ein
Gegen die 46-Jährige ermittelt die Polizei nun wegen mehrerer Delikte, unter anderem wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung. Die weiteren rechtlichen Schritte prüft die Staatsanwaltschaft.
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