Frau droht mit Sprengstoff in Rumflasche
Weil eine 32-Jรคhrige an der Luftsicherheitskontrolle mit Sprengstoff drohte, hat sie nicht nur ihren Flug verpasst, sondern erhielt auch eine Strafanzeige. Am Dienstag wollte die Schweizerin, die zuvor aus Mauritius nach Frankfurt am Main kam, eigentlich in ihre Heimat fliegen.
Beim Umstieg in Frankfurt musste sie dazu noch einmal durch die Luftsicherheitskontrolle. Dort fรผhrte das Kontrollpersonal einen routinemรครigen Sprengstofftest bei einer Flasche Rum durch, die die Frau aus Mauritius mitgebracht hatte. Offenbar genervt von den Maรnahmen, รคuรerte sie, dass es sich um Sprengstoff handele. Diese Aussage wiederholte sie auch gegenรผber den hinzugerufenen Bundespolizisten mehrfach.
Daraufhin forderten die Beamten Spezialkrรคfte an, welche letztendlich die Ungefรคhrlichkeit der Flasche feststellen konnten. Am Ende sorgte die Schweizerin so mit den durch sie selbst verursachten Sicherheitsmaรnahmen fรผr ihr eigenes Flugversรคumnis. Zudem wurde gegen sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Mit falschen Behauptungen ist nicht zu scherzen, denn auch vermeintliche Spรครe oder genervte รuรerungen dieser Art kรถnnen bestraft werden. In diesem Fall besteht der Straftatverdacht der Stรถrung des รถffentlichen Friedens und des Vortรคuschens einer Straftat. Beide Straftaten kรถnnen mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
