Frau ersticht Eritreer nach Po-Grapscher am Bahnhof
Kaiserslautern - Klappmesser - Körperverletzung mit Todesfolge
Tödliche Auseinandersetzung am Hauptbahnhof Kaiserslautern: Frau nach Messerstich angeklagt
Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz –
Ende Juni 2024 ereignete sich eine tragische Auseinandersetzung am Hauptbahnhof Kaiserslautern. Eine junge Frau (20) zog ein Messer, nachdem sie von einem Mann (64) aus Eritrea belästigt wurde. Der Mann starb an den Folgen eines Stichs ins Herz. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage.
Der Vorfall am Hauptbahnhof
Die Angeklagte, eine 20-jährige US-Amerikanerin, war an einem Samstagnachmittag im Kaiserslauterer Hauptbahnhof unterwegs. Auf einer Rolltreppe soll der Mann sie unsittlich berührt haben. Laut Ermittlungen entwickelte sich daraufhin ein Wortgefecht.
Im Verlauf der Auseinandersetzung zog die Frau ein Klappmesser. Sie führte Stichbewegungen in Richtung des Mannes aus, offenbar um ihn auf Abstand zu halten. Schließlich wich der Mann zurück. Die Frau setzte jedoch nach, es kam zum fatalen Messerstich.
Hergang laut Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft schildert, dass der Mann den Arm der Frau festhielt. Diese befreite sich und stach im selben Bewegungsablauf zu. Der Stich traf das Herz. Der Mann verstarb noch am Tatort.
Die Angeklagte gab an, nicht absichtlich auf das Herz gezielt zu haben. Diese Aussage deckt sich mit den Erkenntnissen der Ermittler. Videoaufnahmen sollen zeigen, dass die Frau keine Tötungsabsicht hatte.
Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Mord oder Totschlag wird der Frau nicht vorgeworfen. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Frau den Mann verletzen, aber nicht töten wollte.
Flucht und spätere Selbststellung
Nach der Tat flüchtete die Angeklagte und wurde zunächst von der Polizei gesucht. Später stellte sie sich freiwillig bei einer Dienststelle in Landstuhl. Sie wurde in Untersuchungshaft genommen, jedoch mittlerweile wieder freigelassen.
Entscheidung über die Hauptverhandlung steht aus
Die Entscheidung, ob und wann die Hauptverhandlung stattfindet, liegt nun bei der Jugendkammer. Das Verfahren wird mit Spannung erwartet. Es könnte wichtige Fragen zur Grenze von Notwehr und Selbstverteidigung klären.