Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 22. August 2024 รผber die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein am 10. August 2023 verkรผndetes Urteil des Landgerichts Mรผnchen II.
Das Landgericht hat die Angeklagte vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen und Wertungen habe die Angeklagte zwar den unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Vรถlkermord an den europรคischen Juden als
historische Tatsache geleugnet.
Da sie dies aber im Zusammenhang mit einem Steuerverfahren in einem an das Finanzamt gerichteten Schreiben getan und lediglich mit einer Kenntnisnahme durch die mit der Sachbearbeitung betrauten Personen gerechnet habe, liege keine Tathandlung des ยง 130 Strafgesetzbuch vor. Insbesondere sei kein Verbreiten im Sinne des Straftatbestandes gegeben.
Die Staatsanwaltschaft wendet sich mit der Sachrรผge gegen den Freispruch.
Die Revisionshauptverhandlung vor dem fรผr Staatsschutzstrafsachen zustรคndigen 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs findet am Donnerstag, dem 22. August 2024, 9.30 Uhr,
im Sitzungssaal Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe statt.
