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Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung

14. August 2024 1 minute read
Bundesgerichtshof

Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 22. August 2024 über die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein am 10. August 2023 verkündetes Urteil des Landgerichts München II.

Das Landgericht hat die Angeklagte vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen und Wertungen habe die Angeklagte zwar den unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Völkermord an den europäischen Juden als
historische Tatsache geleugnet.

Da sie dies aber im Zusammenhang mit einem Steuerverfahren in einem an das Finanzamt gerichteten Schreiben getan und lediglich mit einer Kenntnisnahme durch die mit der Sachbearbeitung betrauten Personen gerechnet habe, liege keine Tathandlung des § 130 Strafgesetzbuch vor. Insbesondere sei kein Verbreiten im Sinne des Straftatbestandes gegeben.

Die Staatsanwaltschaft wendet sich mit der Sachrüge gegen den Freispruch.

Die Revisionshauptverhandlung vor dem für Staatsschutzstrafsachen zuständigen 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs findet am Donnerstag, dem 22. August 2024, 9.30 Uhr,
im Sitzungssaal Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe statt.

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