Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weist daraufhin, dass Privatpersonen und Unternehmen, die von der Flutkatastrophe am 14. und 15 Juli betroffen sind, noch bis Freitag, 10. September, einen Antrag auf Soforthilfe des Landes Rheinland-Pfalz stellen können. Die Antragsvordrucke sowie die Richtlinien zur Gewährung findet man auf der Homepage der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unterwww.kvmyk.de/soforthilfe