Am Freitagabend wurde in Lohrsdorf ein PKW-Fahrer aus Ahrweiler einer verdachtsfreien Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass der Fahrer aus dem Kosovo bereits seit etwas mehr als 3 Jahren in Deutschland ununterbrochen wohnhaft war. Er konnte allerdings lediglich eine kosovarische Fahrerlaubnis vorweisen. Ein weiterer gleichgelagerter Fall ereignete sich am Samstagabend, in Ahrweiler. Auch hier musste festgestellt werden, dass der Führerschein des Fahrers aus einem Land außerhalb der Europäischen Union nicht mehr gültig war. Der Fahrer war schon über 6 Monate hier gemeldet. In beiden Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden und jeweils eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis eingeleitet werden. Die Polizei weist hier darauf hin, dass Mitbürger aus Nicht-EU-Staaten maximal 6 Monate von ihrer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch machen dürfen. Wenn sie sich länger als diese 6 Monate in Deutschland aufhalten, sind sie verpflichtet, ihre ausländische Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen. Dies ist ohne größere Probleme bei der für sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (hier in der Regel die Kreisverwaltung Ahrweiler) möglich. Wenn die Polizei solche Sachverhalte feststellt, ist sie verpflichtet, die Weiterfahrt sofort zu unterbinden und eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorzulegen.