Führerscheinumtausch für Ausstellungsjahre 1999 bis 2001: Diese Frist gilt jetzt
Deutschland stellt Führerscheine Schritt für Schritt auf ein fälschungssicheres EU-Format um.
In der aktuellen Umtauschphase betrifft die Maßnahme alle Führerscheine, deren Ausstellungsjahr zwischen 1999 und 2001 liegt. Besitzerinnen und Besitzer dieser Dokumente müssen ihren alten Führerschein bis spätestens 19. Januar 2026 erneuern lassen. Die Vereinheitlichung erleichtert europaweit Kontrollen und erhöht die Sicherheit.
Auch frühere Ausstellungsjahre waren bereits zum Umtausch aufgerufen.
Wer diese Frist verpasst hat, kann den Tausch weiterhin ohne Mehraufwand nachholen. Für Bürgerinnen und Bürger, die vor 1953 geboren wurden, bleibt deutlich mehr Zeit: Sie müssen ihren Führerschein erst bis Anfang 2033 umtauschen. Die gestaffelten Fristen sorgen dafür, dass die Behörden die große Menge an Anträgen zeitlich verteilt bearbeiten können.
Einfacher Online-Antrag über die Stadt Koblenz
Die Stadt Koblenz erleichtert den Umtausch durch ein Online-Verfahren. Über das Portal unter www.koblenz.de stellen Betroffene ihren Antrag komfortabel digital. Die Anwendung führt durch alle notwendigen Schritte und ermöglicht das Hochladen der erforderlichen Unterlagen. Damit sparen Bürgerinnen und Bürger Zeit und vermeiden Wartezeiten in der Führerscheinstelle.
Wer lieber persönlich vorsprechen möchte, vereinbart vorab online einen Termin bei der Führerscheinstelle. Mitarbeitende prüfen dort die eingereichten Unterlagen, nehmen den Antrag entgegen und informieren über die weiteren Schritte. Beide Optionen gewährleisten einen sicheren und übersichtlichen Ablauf.
Wichtige Hinweise für einen reibungslosen Ablauf
Bürger sollten den Führerscheinumtausch Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 möglichst frühzeitig erledigen. Besonders zum Ende der Frist steigt das Aufkommen erfahrungsgemäß deutlich an. Wer rechtzeitig handelt, erhält den neuen Führerschein ohne Verzögerungen. Das aktuelle EU-Kartenformat besitzt eine Gültigkeit von 15 Jahren und erfüllt moderne Sicherheitsanforderungen.
Weitere Meldungen zu Verkehr, Sicherheit und regionalen Ereignissen finden Interessierte auf blaulichtmyk.de/news/ und im Bereich blaulichtmyk.de/verkehr/. Offizielle Informationen zum Umtauschverfahren stellen unter anderem die Bundespolizei sowie die zuständigen Straßenverkehrsbehörden bereit.
Der Umtausch verläuft schnell, einfach und trägt dazu bei, die Dokumentensicherheit europaweit zu verbessern. Wer jetzt aktiv wird, profitiert von einem reibungslosen Verfahren und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben frühzeitig.
