Fünf Jahre Haft für Bauunternehmer wegen Millionenbetrug im Breitbandausbau
Marburg - Gesamtfreiheitsstrafe - Schwarzlöhne
Freiheitsstrafen im Umfang von insgesamt 11 Jahren und 6 Monaten aufgrund von Schwarzarbeit – Erfolgreicher Abschluss der Ermittlungen nach Razzia des Zolls im Glasfaserausbau
Das Landgericht Marburg hat den verantwortlich Handelnden einer Baufirma im Bereich des Breitbandausbaus aus dem hessischen Hinterland zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Der 43-Jährige hatte durch eine besondere Verschleierungsform aus dem Bereich der organisierten Schwarzarbeit Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge an die Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) in Höhe von 8,8 Millionen Euro hinterzogen bzw. vorenthalten.
Zwei Männer, die dem Bauunternehmer bei seiner Tat unterstützt haben, wurden wegen Beihilfe zu
jeweils drei Jahren und drei Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.
Das Urteil des Landgerichts Marburg ist rechtskräftig.
Dem Urteil gingen umfangreiche Ermittlungen und verdeckte Maßnahmen durch Beamtinnen und Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Schweinfurt, Arbeitsgebiet Organisierte Formen der Schwarzarbeit/Organisierte Kriminalität, voraus. Neben korrekt zur Sozialversicherung gemeldeten Arbeitnehmern wurden weitere nicht oder in zu geringem Umfang angemeldete Beschäftigte festgestellt.
Sie wurden ganz oder teilweise “schwarz” entlohnt.
Um das zur Zahlung der Schwarzlöhne erforderliche Schwarzgeld zu generieren, bestellte der Haupttäter sogenannte Abdeckrechnungen bei den beiden anderen Verurteilten. Ziel des An- und Verkaufs dieser Rechnungen ist es, buchhalterisch Ausgaben für Leistungen zu verbuchen, die tatsächlich nicht erbracht wurden. Stattdessen wurden die Bauleistungen durch die “schwarz” beschäftigten Arbeitnehmer des Haupttäters erbracht.
Zur Aufklärung der Taten fanden am 1. März 2023 umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Marburg statt, bei der mehr als 500 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, Spezialeinheiten und Bargeldspürhunde im Einsatz waren.
Unterstützt wurde der Zoll dabei durch zahlreiche Kräfte hessischer und
nordrhein-westfälischer Steuerfahndungen sowie durch Kräfte der Bundespolizei.
Insgesamt wurden 37 Wohn- und Geschäftsräume in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen durchsucht, umfangreiches Beweismaterial sichergestellt und drei Haftbefehle vollstreckt.
Feststellungen in einem anderen Verfahren hatten die Ermittlungen in diesem Verfahrenskomplex erst
ins Rollen gebracht.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Hauptzollamt Schweinfurt führt Prüfungen von Personen und Geschäftsunterlagen sowie Ermittlungen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch. Ermittlungen der FKS können sich über mehrere Monate oder Jahre erstrecken. Das Aufgabenfeld der FKS reicht von Präventionsaufgaben bis hin zu komplex gestalteten Missbrauchsformen von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.
Allgemeine Informationen zur Arbeit des Zolls im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen auch auf www.zoll.de zur Verfügung.