Totes Mรคdchen in einem Bachlauf in Vallendar aufgefunden
Am frรผhen Morgen des heutigen Tages wurde der leblose Kรถrper eines zwei Jahre alt gewordenen Mรคdchens im Bachlauf des Wambachs bei Vallendar aufgefunden.
Trotz umgehender Reanimationsmaรnahmen vor Ort und in einer Klinik in Koblenz konnte das Kind nicht wiederbelebt werden.
Das Kind war zuvor von seiner Mutter als vermisst gemeldet worden, nachdem diese festgestellt hatte, dass die Haustรผr geรถffnet war und das Kind sich nicht in seinem Bett befand. Eine sofort veranlasste Suchmaรnahme mit Beteiligung von starken Polizeikrรคften und der Feuerwehr sowie unter Einsatz eines Polizeihubschraubers fรผhrte dann etwa eine Stunde spรคter zum Auffinden des Leichnams.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat zwischenzeitlich ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet, um die genauen Umstรคnde des Todes aufzuklรคren. Hierbei handelt es sich nicht um ein fรถrmliches Ermittlungsverfahren. Es dient vielmehr der Beweissicherung und Prรผfung, ob ein Anfangsverdacht fรผr strafbares Verhalten – insbesondere ob ein Fremdverschulden am Tod des Kindes – vorliegt.
Das Amtsgericht Koblenz hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft zur Feststellung der Todesursache die Obduktion des Leichnams angeordnet, die am heutigen Tag durch das rechtsmedizinische Institut der Universitรคtsklinik Mainz durchgefรผhrt worden ist. Danach ist bei vorlรคufiger Bewertung davon auszugehen, dass das Kind ertrunken ist. Anhaltspunkte fรผr ein Gewaltdelikt liegen aktuell nicht vor.
Zu den weiteren Umstรคnden kรถnnen derzeit noch keine Angaben gemacht werden. Die Ermittlungen dauern an.
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Rechtlicher Hinweis:
Ein Todesermittlungsverfahren ist kein strafprozessuales Ermittlungsverfahren. Es besteht aktuell kein Anfangsverdacht fรผr ein strafbares Verhalten. Das Todesermittlungsverfahren dient als Vorverfahren lediglich der Feststellung, ob ein Anfangsverdacht gegeben ist.
