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Gabenzäune nur auf privatem Gelände

26. März 2020 1 Min. Lesezeit
Achtung
Die Hilfsbereitschaft für obdachlose Menschen ist derzeit sehr hoch. Einige Menschen hängen Tüten mit Lebensmitteln an sogenannte Gabenzäune, damit sich die Betroffenen dort versorgen können.
Stehen die Zäune mit den Waren auf öffentlichem Grund, liegt eine unerlaubte Sondernutzung vor, die die Stadtverwaltung zwingt, die Gaben zu entfernen. Eine Notwendigkeit für die Bereitstellung von Lebensmitteln ist nicht gegeben, weil Obdachlose auf vorhandene Hilfsangebote, wie etwa das Mampf, zurückgreifen können.
 
Wenn die Zäune auf privatem Gelände stehen, wird die Stadt nicht einschreiten.
 
Quelle Stadt Koblenz
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