Corona Eilmeldung
Die neuen Maรnahmen zur Eindรคmmung der Corona-Pandemie treffen vor allem die Gastronomiebranche hart.
Mit wenigen Ausnahmen mรผssen alle Betriebe schlieรen.
Ihnen bleibt noch die Mรถglichkeit, Speisen zur Lieferung und Abholung bereitzustellen.
Bund und Lรคnder wollen zur Eindรคmmung der Corona-Pandemie Gastronomiebetriebe vom 2. November fรผr den restlichen Monat schlieรen.
Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus den Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerprรคsidenten.
Davon ausgenommen sein soll die Lieferung und Abholung von Speisen fรผr den Verzehr zu Hause, Kantinen sollen offen bleiben dรผrfen.
Im November mรผssen die Menschen in Deutschland empfindliche Einschrรคnkungen hinnehmen, um bis Weihnachten die Infektionszahlen zu drรผcken. Doch der beschlossene Lockdown unterscheidet sich in mehreren Punkten von den Maรnahmen im Frรผhjahr.
Um die steigenden Corona-Infektionszahlen in den Griff zu bekommen, haben sich Bund und Lรคnder auf weitreichende neue Maรnahmen geeinigt.
Sie gelten ab Montag, den 2. November, und mรผssen nun noch von den sechzehn Bundeslรคndern in Verordnungen umgesetzt werden.
Die Beschlรผsse gehen nicht ganz so weit wie im Frรผhjahr, dennoch kรถnnen sie in der Summe als Teil-Lockdown bezeichnet werden. Hier ein รberblick:
- Den Bรผrgern werden erneut weitreichende Kontaktbeschrรคnkungen auferlegt. So dรผrfen sich in der รffentlichkeit bis auf Weiteres maximal nur zehn Personen aus bis zu zwei Haushalten treffen. Die Ordnungsbehรถrden sollen die Einhaltung dieser Regeln sanktionieren.
- Kitas, Kindergรคrten und Schulen sollen nach dem Willen der Bundesregierung sowie der Ministerprรคsidenten “verlรคsslich” geรถffnet bleiben.
- Der Schutz von Risikogruppen, also Kranken, Pflegebedรผrftigen, Senioren und Behinderten, soll verbessert werden. Eine vollstรคndige soziale Isolation soll aber vermieden werden. So sollen Schnelltests “jetzt zรผgig und prioritรคr” in diesen Bereichen eingesetzt werden.
- Um die Verbreitung des Virus im Bundesgebiet zu unterbinden, sind die Bรผrger aufgerufen, “unnรถtige” private Reisen zu unterlassen.
Dazu gehรถren nach dem Verstรคndnis von Bund und Lรคndern auch Besuche von Verwandten. - Es soll bundesweit einheitlich ein Verbot touristischer รbernachtungsangebotegeben. Unterkรผnfte fรผr zwingend notwendige Dienstreisen dรผrfen aber angeboten werden.
- Gastronomiebetriebe dรผrfen bis auf Weiteres nicht รถffnen.
Ausgenommen ist aber die Lieferung und Abholung von Speisen fรผr den Verzehr zu Hause. Kantinen bleiben geรถffnet. - Einrichtungen, die der Unterhaltung und Freizeit dienen, werden geschlossen. Dazu zรคhlen explizit Theater, Opern, Konzerthรคuser und Kinos.
- Schlieรen mรผssen auch Betriebe im Bereich der Kรถrperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios. Friseursalons bleiben aber unter den bestehenden Hygienevorgaben geรถffnet. Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien sollen weiter mรถglich sein.
- Der Freizeit- und Amateursport muss ruhen. Ausgenommen ist der Individualsport.
- Im Profisport darf es bis auf Weiteres keine Zuschauer geben. Der Fuรball-Bundesliga stehen also nun wieder “Geisterspiele” bevor.
- Geรถffnet bleiben Groร- und Einzelhandel. Es darf in den Geschรคften jedoch nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter eingelassen werden.
- Unternehmen fordern Bund und Lรคnder “eindringlich” dazu auf, ihren Mitarbeitern Home Office zu ermรถglichen, wo immer dies umsetzbar ist.
NTV –ย
Weitere Informationen bald an dieser Stelle ….
