Gastronomie muss einen Monat schliessen
Die neuen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie treffen vor allem die Gastronomiebranche hart.
Mit wenigen Ausnahmen müssen alle Betriebe schließen.
Ihnen bleibt noch die Möglichkeit, Speisen zur Lieferung und Abholung bereitzustellen.
Bund und Länder wollen zur Eindämmung der Corona-Pandemie Gastronomiebetriebe vom 2. November für den restlichen Monat schließen.
Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus den Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten.
Davon ausgenommen sein soll die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause, Kantinen sollen offen bleiben dürfen.
Im November müssen die Menschen in Deutschland empfindliche Einschränkungen hinnehmen, um bis Weihnachten die Infektionszahlen zu drücken. Doch der beschlossene Lockdown unterscheidet sich in mehreren Punkten von den Maßnahmen im Frühjahr.
Um die steigenden Corona-Infektionszahlen in den Griff zu bekommen, haben sich Bund und Länder auf weitreichende neue Maßnahmen geeinigt.
Sie gelten ab Montag, den 2. November, und müssen nun noch von den sechzehn Bundesländern in Verordnungen umgesetzt werden.
Die Beschlüsse gehen nicht ganz so weit wie im Frühjahr, dennoch können sie in der Summe als Teil-Lockdown bezeichnet werden. Hier ein Überblick:
- Den Bürgern werden erneut weitreichende Kontaktbeschränkungen auferlegt. So dürfen sich in der Öffentlichkeit bis auf Weiteres maximal nur zehn Personen aus bis zu zwei Haushalten treffen. Die Ordnungsbehörden sollen die Einhaltung dieser Regeln sanktionieren.
- Kitas, Kindergärten und Schulen sollen nach dem Willen der Bundesregierung sowie der Ministerpräsidenten “verlässlich” geöffnet bleiben.
- Der Schutz von Risikogruppen, also Kranken, Pflegebedürftigen, Senioren und Behinderten, soll verbessert werden. Eine vollständige soziale Isolation soll aber vermieden werden. So sollen Schnelltests “jetzt zügig und prioritär” in diesen Bereichen eingesetzt werden.
- Um die Verbreitung des Virus im Bundesgebiet zu unterbinden, sind die Bürger aufgerufen, “unnötige” private Reisen zu unterlassen.
Dazu gehören nach dem Verständnis von Bund und Ländern auch Besuche von Verwandten. - Es soll bundesweit einheitlich ein Verbot touristischer Übernachtungsangebotegeben. Unterkünfte für zwingend notwendige Dienstreisen dürfen aber angeboten werden.
- Gastronomiebetriebe dürfen bis auf Weiteres nicht öffnen.
Ausgenommen ist aber die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Kantinen bleiben geöffnet. - Einrichtungen, die der Unterhaltung und Freizeit dienen, werden geschlossen. Dazu zählen explizit Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos.
- Schließen müssen auch Betriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios. Friseursalons bleiben aber unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet. Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien sollen weiter möglich sein.
- Der Freizeit- und Amateursport muss ruhen. Ausgenommen ist der Individualsport.
- Im Profisport darf es bis auf Weiteres keine Zuschauer geben. Der Fußball-Bundesliga stehen also nun wieder “Geisterspiele” bevor.
- Geöffnet bleiben Groß- und Einzelhandel. Es darf in den Geschäften jedoch nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter eingelassen werden.
- Unternehmen fordern Bund und Länder “eindringlich” dazu auf, ihren Mitarbeitern Home Office zu ermöglichen, wo immer dies umsetzbar ist.
NTV –
Weitere Informationen bald an dieser Stelle ….