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Gefährliche Körperverletzung durch Schussabgabe

Der Geschädigte verständigte im eigenständig den Rettungsdienst

Linz am Rhein – St. Katharinen – Gefährliche Körperverletzung durch Schussabgabe
Bei den beteiligten Personen handelt es sich um eine ca. 5 köpfige Gruppe, aus welcher heraus mindestens ein Schuss auf den 22-jährigen Geschädigten vor dessen Wohnung abgegeben wurde.
Der Geschädigte verständigte im Anschluss eigenständig den Rettungsdienst, welcher wiederum die Polizei verständigte.
Eine stationäre Aufnahme war nicht erforderlich.
Die Tatverdächtigen und der Geschädigte sind sich bekannt, so dass es sich nicht um ein Zufallsopfer handelte, sondern von einem konkreten Anlass ausgegangen wird.

Weitere Hintergründe können aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt gegeben werden.

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