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Gefährliche Körperverletzung mittels Tierabwehrspray nach vorausgegangener Nötigung

6. Januar 2022 1 Min. Lesezeit
GEF KÖRPERVERLETZUNG

Da sie von einem 42-jährigen Offenbacher im Hauptbahnhof Frankfurt am Main mehrfach bedrängt wurde, setzte eine 18-jährige Frau am Dienstagmittag ihr mitgeführtes Tierabwehrspray ein. Wie vorliegende Videodaten bestätigen wird die Frau mehrfach am Bahnsteig 1 von dem 42-Jährigen angesprochen. Die 18-Jährige gab dem Mann zu verstehen kein Interesse an der Unterhaltung zu haben, indem sie ihm das Tierabwehrspray vorzeigte und sich entfernte. Da ihr der Mann jedoch nachlief und die Frau weiterhin bedrängte, setzte sie das Spray gegen ihn ein. Der 42-Jährige ging daraufhin zu Boden und wurde durch angeforderte Rettungskräfte vor Ort versorgt. Das eingesetzte Tierabwehrspray wurde als Beweismittel im Ermittlungs-verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung bei der 18-Jährigen sichergestellt. Gegen den 42-jährigen polizeibekannten Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung eingeleitet.

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