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Gefährliche Körperverletzung nach sexueller Belästigung

Die sexuelle Belästigung eines 62-jährigen wohnsitzlosen Täters gegenüber einer Frau aus Nagold (Baden-Württemberg) vernahm ein 67-jähriger, ebenfalls wohnsitzloser Mann im Hauptbahnhof Frankfurt am Main und schritt ein.

Da der Täter trotz mehrfacher Aufforderung der Frau, die Handlungen zu unterlassen, nicht von ihr abließ, machte sie durch lautstarkes Schreien auf sich aufmerksam. Auch nach Ansprache durch den 67-jährigen Mann ließ der Täter nicht von der Frau ab. Aus diesem Grund nahm der couragierte Helfer seinen Gehstock und schlug auf den Täter ein. Hieraus entwickelte sich eine körperliche Auseinandersetzung, die durch Zeugen unterbunden wurde. Bei beiden Männern wurden keine sichtbaren Verletzungen festgestellt.

Gegen den Täter wurde ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung eingeleitet. Die Bundespolizei ehrt gezeigte Zivilcourage, in diesem Fall war sie jedoch nicht verhältnismäßig. Daher wurden die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den 67-jährigen Mann aufgenommen.

Die Bundespolizei warnt, bringen Sie sich nicht selber in Gefahr oder begehen Sie keine Straftaten, um Zivilcourage zu zeigen. Wählen Sie den Notruf unter der Telefonnummer 110 oder die Bundespolizei- Hotline unter 0800 6 888 000.

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