Gefälschte Aufenthaltskarte bei Grenzkontrolle an der A4 entdeckt
Beamte der Bundespolizei stoppten am frühen Morgen einen aus Polen kommenden litauischen Reisebus am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf bei Görlitz. Gegen 4:25 Uhr führten die Einsatzkräfte eine routinemäßige Grenzkontrolle durch. Dabei geriet ein irakischer Staatsangehöriger besonders in den Fokus der Beamten.
Reisepass fehlte – angebliche Aufenthaltskarte vorgelegt
Der Mann konnte bei der Kontrolle keinen gültigen Reisepass vorlegen. Stattdessen zeigte er eine vermeintlich polnische Aufenthaltskarte. Nach eigenen Angaben habe er seinen Reisepass verloren. Zur Untermauerung seiner Darstellung übergab er den Bundespolizisten mehrere polnische Anmeldeschreiben.
Die Beamten prüften die Dokumente unmittelbar vor Ort. Bereits bei der ersten Sichtung stellten sie eindeutige Fälschungsmerkmale an der angeblichen Aufenthaltskarte fest. Eine anschließende vertiefte Überprüfung bestätigte den Verdacht: Sowohl die Aufenthaltskarte als auch sämtliche Anmeldeschreiben erwiesen sich als Totalfälschungen.
Identität ebenfalls falsch angegeben
Trotz der eindeutigen Beweislage beharrte der Mann darauf, sich legal in Polen aufzuhalten. Die Bundespolizei ließ diese Aussage jedoch nicht gelten und führte weitere Maßnahmen durch. Eine Abfrage der Fingerabdrücke brachte ein weiteres Ergebnis ans Licht: Auch die angegebene Identität des Mannes stimmte nicht. Lediglich seine irakische Staatsangehörigkeit ließ sich eindeutig bestätigen.
Bereits abgelehnter Asylantrag in Deutschland
Die weiteren Ermittlungen zeigten, dass der Mann den deutschen Behörden bereits bekannt war. Er stellte zuvor einen Asylantrag in Deutschland, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Jahr 2025 ablehnte. Die zuständige BAMF-Außenstelle Augsburg forderte ihn anschließend zur Ausreise auf. Für den Fall der Nichtbefolgung drohte eine Abschiebung.
Um dieser Maßnahme zu entgehen, tauchte der Mann unter. Erst die Kontrolle am Grenzübergang Ludwigsdorf beendete sein unerlaubtes Verweilen im Schengen-Raum.
Strafverfahren eingeleitet
Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung sowie wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein. Die gefälschten Dokumente zog sie ein. Nach Abschluss des Strafverfahrens streben die Behörden eine Zurückweisung entweder in das Heimatland oder nach Polen an.
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