Das Herstellen, Verschaffen und Einsetzen falscher bzw. gefälschter Impfausweise stellt in Zeiten der Pandemie ein sozialschädliches Verhalten dar. Dabei stellt der Einzelne nämlich seine eigenen Interessen vor die der Allgemeinheit und nimmt somit bewusst gesundheitliche Schädigungen derjenigen in Kauf, die sich auf die Einhaltung der Regeln in der Gesellschaft verlassen. Aus diesem Grund wurden am Sonntag 9. Januar 2022 durch die Kriminalpolizei Andernach und unter Mitwirkung der Staatsanwaltschaft Koblenz, mehrere Durchsuchungsbeschlüsse gegen Personen vollstreckt, welche im Verdacht stehen, sich gefälschte Impfpässe besorgt und rechtswidrig eingesetzt haben. Insgesamt wurden sieben Beschlüsse vollstreckt.
Dabei konnten insgesamt vier gefälschte Impfpässe, zwei rechtswidrig erlangte digitale Impfzertifikate sowie drei Mobiltelefone als Beweismittel aufgefunden und sichergestellt werden. Die Mobiltelefone werden nun auch im Hinblick auf die Verkäufer der gefälschten Dokumente ausgewertet. Ferner haben sich im Rahmen einer Durchsuchung Hinweise auf einen weiteren Fall der Urkundenfälschung ergeben. Ein separates Strafverfahren wurde eingeleitet. Auch hier wurden ein Impfpass sowie ein Smartphone sichergestellt.
Die Polizei Andernach und die Staatsanwaltschaft Koblenz weißen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Verfälschen oder der Gebrauch einer verfälschten Urkunde gem. § 267 StGB mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden kann und auch der Versuch bereits strafbar ist. In besonders schweren Fällen ist sogar eine Höchststrafe von bis zu 10 Jahren vorgesehen.