Am vergangenen Samstag, den 27.11. hat ein Mann aus Neuwied in einer Apotheke ein digitales Impfzertifikat beantragt. Hierzu hatte er einen offensichtlich gefälschten Impfausweis vorgelegt. Dieses wurde aber von den Mitarbeitern der Apotheke als Fälschung identifiziert, so dass daraufhin die Polizei informiert wurde, die den gefälschten Ausweis sicherstellen konnte. Gegen den 47-jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
In letzter Zeit häufen sich ähnliche Fälle. Bundesweite Aufmerksamkeit erlangte insbesondere der Fall des ehemaligen Bundesligatrainers von Werder Bremen, der – nachdem sein Betrug aufgeflogen war – mit seinem sofortigen Rücktritt einer Entlassung zuvorkam. Auch in diesem Fall gibt es ein Verfahren.
Härtere Strafen bei Fälschungen.
Hintergrund: Mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes am vergangenen Mittwoch wurden auch einzelne Paragrafen des Strafgesetzbuches überarbeitet. Wer gefälschte Impfausweise ausstellt oder diese in einer Apotheke einlösen will, dem könnte sogar zukünftig eine Haftstrafe drohen. Das Gesetzt sieht nun neben Geldstrafen in besonders schweren Fällen, wie beispielsweise einem gewerbsmäßigem Handel mit den gefälschten Ausweisen Haftstrafen von bis zu 5 Jahren vor.
Aber auch der einfache Gebrauch im Rechtsverkehr wie in diesem Fall des 47-jährigen Mannes aus Neuwied ermöglicht ein mögliches Strafmass von bis zu einem Jahr Haft.