Geflügelpest im Kreis Mayen-Koblenz
Im Kreis Mayen-Koblenz wurde ein am Rheinufer in Koblenz verendeter Kranich positiv auf den Erreger der Geflügelpest (Aviäre Influenza, Subtyp H5N1) getestet.
Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz bestätigte den Befund nach einer Laboranalyse.
Weitere tote oder erkrankte Kraniche aus Thür und Bendorf werden derzeit untersucht.
Eine Probe ging zur abschließenden Bestätigung an das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das nationale Referenzlabor für Tierseuchen.
Virus breitet sich in Deutschland weiter aus
Das FLI stuft das Risiko für Ausbrüche der Geflügelpest im Kreis Mayen-Koblenz und bundesweit derzeit als hoch ein.
Besonders im Herbst, während der Zugzeit vieler Wildvögel, steigt die Wahrscheinlichkeit einer weiteren Virusverbreitung.
Laut Institut sind Tauben und Singvögel kaum empfänglich für das Virus und tragen zur Ausbreitung nur geringfügig bei.
Veterinäramt ruft Geflügelhalter zu Wachsamkeit auf
Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz appelliert an alle Geflügelhalter, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.
Besonders gefährdet sind Betriebe mit Zugang zu offenen Gewässern oder Freilaufhaltung.
Leiter Thomas Brunnhübner betont:
„Der beste Schutz gegen eine Einschleppung des Virus ist die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen.“
Empfohlene Schutzmaßnahmen:
- Geflügel möglichst im Stall halten (gemäß Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung).
- Fütterung nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.
- Futter, Einstreu und Geräte wildvogelsicher lagern.
- Nur frisches Leitungswasser zum Tränken verwenden, kein Oberflächenwasser.
- Keine Speisereste oder Grünfutter von Feldern verfüttern.
- Stalleigene Kleidung und Schuhe verwenden.
- Geräte regelmäßig reinigen und desinfizieren.
- Konsequente Schadnagerbekämpfung.
- Neuzugänge in Quarantäne halten.
- Zugang zur Geflügelhaltung absichern.
Was ist die Geflügelpest?
Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Virusinfektion, die insbesondere Hühner, Puten, Enten und Gänse betrifft. Hochpathogene Stämme wie H5N1 führen häufig zu schweren Krankheitsverläufen mit hoher Sterblichkeit.
Das Virus überträgt sich durch direkten Kontakt mit infizierten Vögeln oder über kontaminierte Materialien wie Futter, Kleidung oder Gerätschaften. Auf Oberflächen kann der Erreger bei 20 °C bis zu einer Woche, bei 4 °C sogar bis zu einem Monat überleben.
Was tun bei Verdacht oder Tierfund?
Bei Krankheitsanzeichen wie Atemnot, Apathie, Durchfall oder plötzlichen Todesfällen müssen Geflügelhalter sofort das zuständige Veterinäramt informieren.
Jeder Verdacht auf eine Tierseuche ist meldepflichtig.
Tote oder kranke Wildvögel dürfen nicht angefasst werden. Funde von toten Wasservögeln oder Greifvögeln sind unter Angabe von Fundort und Datum per E-Mail an veterinaerdienst@kvmyk.de zu melden.
Keine Gefahr für den Menschen
Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts besteht für Menschen bei Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln kein nennenswertes Risiko.
Eine Übertragung auf den Menschen erfordert engen Kontakt mit infiziertem Geflügel.
Registrierungspflicht für Geflügelhalter
Alle Geflügelhalter – auch Hobbyhalter – müssen ihre Tierhaltung beim Veterinäramt registrieren.
Die Online-Erfassung ist über das Serviceportal Rheinland-Pfalz möglich. Die Kreisverwaltung beobachtet die Lage kontinuierlich und
informiert über aktuelle Entwicklungen.
