Aufstallungspflicht im Kreis Mayen-Koblenz aufgehoben
Geflügelhalter im Landkreis Mayen-Koblenz und im Stadtgebiet Koblenz erhalten zum Jahresbeginn 2026 eine spürbare Erleichterung.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt keine verpflichtende Aufstallung von Geflügel mehr. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hebt damit eine wichtige Schutzmaßnahme auf, die Ende des vergangenen Jahres zur Eindämmung der Geflügelpest angeordnet worden war.
Risikoeinschätzung erlaubt Lockerung
Nach einer umfassenden fachlichen Bewertung stuft das Veterinäramt die aktuelle Lage als vertretbar ein. Solange keine neuen Fälle der Geflügelpest im Kreis Mayen-Koblenz oder im Bereich der Stadt Koblenz auftreten, entfällt die Pflicht zur Haltung in geschlossenen Ställen oder abgeschotteten Unterständen. Die Aufstallungspflicht im Kreis Mayen-Koblenz bleibt damit vorerst außer Kraft.
Die Behörde reagiert damit flexibel auf die aktuelle Seuchenlage. Gleichzeitig betont sie, dass die Situation jederzeit neu bewertet werden kann. Bei neuen Nachweisen oder veränderten Risikofaktoren prüft das Veterinäramt umgehend weitere Maßnahmen.
Biosicherheitsmaßnahmen bleiben entscheidend
Trotz der Aufhebung der Aufstallungspflicht im Kreis Mayen-Koblenz appelliert das Veterinäramt eindringlich an alle Geflügelhalter, ihre Bestände weiterhin konsequent zu schützen. Besonders wichtig bleibt die Vermeidung direkter und indirekter Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln.
Empfohlene Schutzmaßnahmen im Überblick
Das Tragen spezieller Stallkleidung, strenge Hygieneregeln sowie die Reduzierung unnötiger Kontakte durch Personen oder andere Tiere spielen weiterhin eine zentrale Rolle. Diese Maßnahmen senken das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest erheblich und tragen zum Schutz der regionalen Tierbestände bei.
Das Veterinäramt macht deutlich, dass Eigenverantwortung und Aufmerksamkeit der Halter entscheidend bleiben. Nur durch konsequente Vorsorge lassen sich erneute Einschränkungen vermeiden.
Behörden behalten Entwicklung im Blick
Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz beobachtet die Lage fortlaufend. Sollten neue Erkenntnisse auftreten, greift das Veterinäramt einzelfallbezogen ein. Aktuelle Informationen stellt die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz regelmäßig zur Verfügung.
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