Stallpflicht im Kreis Mayen-Koblenz: Veterinäramt verschärft Maßnahmen gegen Geflügelpest
Der Landkreis Mayen-Koblenz reagiert auf die rasant zunehmende Ausbreitung des H5N1-Virus und verlängert die Stallpflicht für sämtliches Geflügel bis zum 31. Dezember 2025. Die Anordnung gilt weiterhin für alle Betriebe und privaten Halter im Kreisgebiet sowie im Stadtbereich Koblenz. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung informiert, dass die neuen Vorgaben sofort in Kraft treten und die bisherigen Schutzmaßnahmen ergänzen.
Hintergrund: Virus breitet sich seit Herbst 2025 bundesweit aus
Seit Oktober 2025 verbreitet sich das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 in Deutschland mit großer Geschwindigkeit. Nahezu alle Bundesländer melden bereits Nachweise. Besonders stark betroffen sind Wildvögel, darunter viele Kraniche auf dem Vogelzug. Auch in kommerziellen und privaten Geflügelhaltungen wurden in mehreren Regionen Ausbrüche bestätigt.
Die Leiterin des Veterinäramtes, Dr. Simone Nesselberger, bewertet das Risiko einer Einschleppung des Virus durch Wildvögel als „sehr hoch“. Sie betont, dass die aviäre Influenza zu erheblichen Tierverlusten führen kann und für Halter massive wirtschaftliche Schäden nach sich zieht. Für Menschen besteht nach aktuellem Kenntnisstand kein Infektionsrisiko.
Strenge Biosicherheitsmaßnahmen bleiben verpflichtend
Die neue Verfügung ordnet weiterhin die Unterbringung von Geflügel in geschlossenen Ställen oder vollständig abgeschirmten Unterständen an. Betroffen sind unter anderem Hühner, Puten, Perlhühner, Wachteln, Fasane, Rebhühner, Enten und Gänse.
Zusätzlich gelten verschärfte Schutzmaßnahmen: Alle Zugänge zu Ställen müssen mit geeigneten Desinfektionsmöglichkeiten ausgestattet sein. Kleidung und Materialien, die in Kontakt mit den Tieren kommen, müssen getrennt von anderen Bereichen des Betriebs verwendet werden. Overalls und Einwegstiefel sollen durchgehend genutzt werden.
Darüber hinaus ist der Handel mit Geflügel über Märkte, Börsen oder mobile Händler verboten. Veranstaltungen mit Geflügel dürfen nicht stattfinden. Auch das Verfüttern von Eierschalen ist untersagt.
Veterinäramt ruft zu besonderer Wachsamkeit auf
Dr. Nesselberger appelliert an alle Geflügelhalter, betriebsfremden Personen den Zutritt zu verwehren: „Außer Tierärzten hat derzeit niemand etwas in den Beständen zu suchen.“ Außerdem müssen Halter typische Krankheitsanzeichen sofort melden. Dazu zählen mehr als zwei Prozent Tierverluste binnen 24 Stunden oder spürbare Einbrüche der Legeleistung.
Die Verantwortlichen betonen, dass die Stallpflicht sowohl kleine Hobbyhaltungen als auch große Betriebe effektiv vor einer Virusübertragung schützt. Die Maßnahmen dienen dem Tierschutz und stabilisieren gleichzeitig die regionale Landwirtschaft.
Weitere Informationen
Die vollständige Verfügung steht online auf der Webseite der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz: www.kvmyk.de.
Regionale Nachrichten zu aktuellen Entwicklungen finden sich auch unter blaulichtmyk.de/news/ sowie blaulichtmyk.de/deutschland/.
Für Rückfragen steht Herr Thomas Brunnhübner vom Veterinäramt unter der Rufnummer 0261/108-458 zur Verfügung. Weitere fachliche Informationen zur Tierseuchenprävention bietet zudem die Polizei.
