Gerhard Schröder verklagt Bundestag
Der Ex-Bundeskanzler und Putin-Kumpel Gerhard Schröder (78, SPD) verklagt den Deutschen Bundestag auf Wiederherstellung seiner im Mai entzogenen Sonderrechte. Der Gas-Lobbyist verlangt, dass ihm wieder ein Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird, wie sein Hannoveraner Rechtsanwalt Michael Nagel am Freitagmorgen mitgeteilt hat.
Die Klage sei beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht worden, sagte Nagel. Der Beschluss des Bundestags-Haushaltsausschusses, Schröder die Mittel für die Ausstattung seines Büros im Bundestag zu streichen und das Büro auf ruhend zu stellen, sei rechtswidrig, heißt es in einer Erklärung der Anwaltskanzlei.
Es werde „behauptet, Schröder nehme die sogenannten nachwirkenden Dienstpflichten nicht mehr wahr“. Es werde „aber nicht festgelegt, was nachwirkende Dienstpflichten“ überhaupt seien, heißt es in der Erklärung weiter.
Der Altkanzler steht wegen seiner Lobby-Arbeit für russische Energiefirmen und seine Nähe zum russischen Kreml-Despoten und Kriegstreiber Wladimir Putin massiv in der Kritik. Der Haushaltsausschuss hatte die teilweise Streichung von Schröders Privilegien aber ausdrücklich nicht mit dessen Arbeit für die Energiefirmen oder seiner Haltung zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine begründet.
Vielmehr solle die „Ausstattung ehemaliger Kanzler nach den fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt erfolgen“, heißt es in der Regelung. Offenbar konnten die Parlamentarier diese bei Schröder nicht erkennen. Irre: Für Personalausgaben in Schröders Büro, dem aus Protest gegen die Haltung ihres Chefs die Mitarbeiter weggelaufen waren, waren im vergangenen Jahr mehr als 400 000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Sein üppiges Ruhegehalt in Höhe von 8300 Euro erhält der Putin-Kumpel auch nach dem Beschluss ebenso weiter wie Personenschutz.
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