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Gericht entzieht Christina Block das Sorgerecht – Sie darf Ihre Kinder nicht mehr sehen

3. November 2025 3 Min. Lesezeit
Christina Block verliert das Sorgerecht

Christina Block verliert das Sorgerecht – Gericht untersagt jeglichen Kontakt zu den Kindern

Sønderborg/Kopenhagen.

Die Vestre Landsret, das westliche Landesgericht Dänemarks, hat ein weitreichendes Urteil gefällt: Christina Block verliert das elterliche Sorgerecht über ihre Kinder Klara (15) und Theodor (11). Laut dem Urteil erhält Vater Stephan Hensel das alleinige Sorgerecht. Die Kinder dürfen keinen Kontakt mehr zu ihrer Mutter haben.

Gericht sieht schwere Traumatisierung der Kinder

Nach Angaben des Gerichts gelten beide Kinder als schwer traumatisiert. Sie hätten mehrfach und eindeutig erklärt, dass sie keinen Kontakt zu ihrer Mutter wünschen. Die von Christina Block beantragte neue psychologische Begutachtung lehnten die Richter ab. Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass eine erneute Untersuchung den Kindern psychisch schaden würde.

Christina Block hatte im Verfahren beantragt, das laufende Verfahren zur Erstellung eines neuen kinderpsychologischen Gutachtens auszusetzen und ihr das alleinige oder zumindest gemeinsame Sorgerecht zuzuerkennen. Zudem forderte sie einen begleiteten Umgang mit den Kindern. Diese Anträge wies das Gericht ab.

Vater Stephan Hensel erhält das alleinige Sorgerecht

Der Vater Stephan Hensel hatte seinerseits gefordert, das alleinige Sorgerecht zu erhalten und jeglichen Kontakt zwischen den Kindern und ihrer Mutter zu untersagen. Das Gericht folgte nun vollständig seinem Antrag. Damit setzt sich Hensel sowohl gegen frühere Entscheidungen des Amtsgerichts Hamburg als auch des Familiengerichts Sønderborg durch, die zuvor einen begleiteten Umgang erlaubt hatten.

Die Entscheidung stützt sich laut Gericht auf vorhandene Dokumente, Schulberichte sowie die Protokolle von Kinder- und Jugendgesprächen aus den Jahren 2024 bis 2025. Eine weitere Untersuchung würde den emotionalen Zustand der Kinder verschlechtern, heißt es in dem Beschluss.

Kindesentführung und laufendes Strafverfahren gegen Christina Block

Christina Block steht in Deutschland wegen Kindesentführung unter Anklage. In der Neujahrsnacht 2023/2024 sollen maskierte Personen die beiden Kinder aus Dänemark entführt und ihrer Mutter übergeben haben. Seit der Rückführung der Kinder leben Klara und Theodor unter Sicherheitsmaßnahmen und geänderter Identität bei ihrem Vater in Dänemark.

Die dänischen Behörden und psychologische Fachstellen bewerten die Kinder als stark belastet und traumatisiert. Sie hätten große Angst vor einem erneuten Kontakt zu ihrer Mutter. Christina Block bestreitet jede Beteiligung an der Entführung. Sie wirft Stephan Hensel Manipulation und Täuschung der Behörden vor.

Gericht erkennt keine Entfremdung durch den Vater

Die Vestre Landsret sieht keine Hinweise darauf, dass Stephan Hensel die Kinder gegen ihre Mutter beeinflusst habe. Die Richter betonen, dass die ablehnende Haltung der Kinder mit den Erlebnissen rund um die Entführung und den anhaltenden Ermittlungen erklärbar sei.

Mit der Entscheidung ist das Sorgerechtsverfahren in Dänemark vorerst abgeschlossen. Eine Berufung vor dem Obersten Gerichtshof wäre nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen möglich.

Hintergrund: Schutzmaßnahmen für die Kinder

Die dänischen Behörden haben umfangreiche Schutzmaßnahmen für Klara und Theodor eingerichtet. Über den genauen Aufenthaltsort der Kinder wird aus Sicherheitsgründen Stillschweigen bewahrt. Beide erhalten psychologische Betreuung und leben in einem stabilen Umfeld unter Aufsicht des Jugendamts.

Mehr aktuelle Nachrichten aus Dänemark und Deutschland finden Sie auf blaulichtmyk.de/news/ sowie in der Deutschland-Rubrik.

Offizielle Informationen und Mitteilungen der dänischen Behörden sind über das dänische Polizeipräsidium und die Staatsanwaltschaft abrufbar.

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