Mehr als elf Jahre nach dem verheerenden Germanwings-Absturz in den französischen Alpen beginnt ein weiteres juristisches Kapitel. Insgesamt 30 Hinterbliebene und Betroffene ziehen gegen die Bundesrepublik Deutschland vor Gericht. Sie fordern Schadenersatz in Höhe von jeweils bis zu 110.000 Euro. Die mündliche Verhandlung soll am 28. August 2026 vor dem Landgericht Braunschweig beginnen.
Im Mittelpunkt des Zivilverfahrens steht die Frage, ob staatliche Stellen die Flugtauglichkeit des damaligen Copiloten ausreichend überwacht haben. Die Klägerinnen und Kläger vertreten demnach die Auffassung, dass mögliche Versäumnisse bei den medizinischen Kontrollen den späteren Absturz begünstigt hätten.
Germanwings-Flug 4U9525 stürzte am 24. März 2015 ab
Der Airbus A320 von Germanwings war am 24. März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf. Während des Fluges verließ der Kapitän vorübergehend das Cockpit. Anschließend leitete der Copilot einen kontrollierten Sinkflug ein und verhinderte, dass der Kapitän wieder in das Cockpit gelangen konnte.
Schließlich zerschellte die Maschine in den französischen Alpen. Alle 150 Menschen an Bord kamen ums Leben. Unter den Opfern befanden sich 144 Passagiere sowie sechs Besatzungsmitglieder. Die französische Untersuchungsbehörde BEA kam später zu dem Ergebnis, dass der Copilot das Flugzeug absichtlich in Richtung des Bergmassivs gesteuert hatte.
Der ausführliche Untersuchungsbericht zum Unglück kann bei der französischen Luftfahrtuntersuchungsbehörde BEA eingesehen werden.
Kläger werfen Behörden unzureichende Überwachung vor
Die Angehörigen begründen ihre Forderungen insbesondere mit der medizinischen Vorgeschichte des Copiloten. Nach ihrer Ansicht hätte dessen Flugtauglichkeit genauer kontrolliert werden müssen. Deshalb sehen sie nicht nur das Luftfahrtunternehmen, sondern auch staatliche Institutionen in der Verantwortung.
Das Verfahren findet in Braunschweig statt, weil dort das Luftfahrt-Bundesamt seinen Sitz hat. Die Bundesoberbehörde ist unter anderem für verschiedene Aufgaben im Zusammenhang mit dem Luftfahrtpersonal und der Flugmedizin zuständig.
Allerdings geht es in dem Prozess zunächst darum, ob die Voraussetzungen für eine Haftung des Bundes überhaupt vorliegen. Das Gericht hat bereits vor Beginn der mündlichen Verhandlung Zweifel an den Erfolgsaussichten erkennen lassen.
Landgericht sieht hohe Hürden für Schadenersatz
Nach einer vorläufigen rechtlichen Einschätzung könnte eine Haftung der Bundesrepublik ausgeschlossen sein. Das Gericht hält es offenbar für möglich, dass die geltend gemachten Schäden stattdessen dem Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft zugeordnet werden müssen.
Damit ist jedoch noch keine endgültige Entscheidung gefallen. Erst während der Verhandlung werden die Argumente der Klägerseite und der Bundesrepublik ausführlich erörtert. Zudem kann das Gericht Beweise prüfen, Zeugen hören oder weitere Unterlagen anfordern.
Der Prozess wird deshalb nicht nur von den Angehörigen aufmerksam verfolgt. Er könnte außerdem grundsätzliche Fragen zur Verantwortung staatlicher Luftfahrtbehörden und zur medizinischen Überwachung von Pilotinnen und Piloten berühren.
Hinterbliebene kämpfen seit Jahren um weitere Entschädigung
Bereits in der Vergangenheit hatten Angehörige versucht, zusätzliche Zahlungen von der Lufthansa beziehungsweise von Germanwings zu erreichen. Einige dieser Verfahren blieben jedoch erfolglos. Unter anderem vertraten Gerichte die Auffassung, dass die flugmedizinische Überwachung eine staatliche Aufgabe gewesen sei.
Genau an diesem Punkt setzt nun die Klage gegen die Bundesrepublik an. Dennoch bleibt offen, ob die Argumentation vor dem Landgericht Braunschweig überzeugen wird. Für die betroffenen Familien bedeutet das Verfahren zugleich eine erneute intensive Auseinandersetzung mit der Katastrophe vom März 2015.
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