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Geschädigter einer Körperverletzung muss seinen Führerschein für 1 Monat abgeben

27. Juni 2020 1 Min. Lesezeit
Trickdiebstahl in Bendorf

Der 24-jährige Geschädigte einer Körperverletzung meldete sich telefonisch bei der Dienststelle und gab an, dass er soeben von 3-4 Jugendlichen angegriffen wurde, sich dann in seinen PKW flüchten und wegfahren konnte. Bei der Anzeigenaufnahme vor Ort konnte der 24-jährige in seinem PKW angetroffen werden. Bei ihm war deutlicher Alkoholgeruch wahrnehmbar.
Nach Anzeigenaufnahme der Körperverletzung musste der junge Mann zwecks gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest mit zur Dienstelle kommen. Aufgrund der festgestellten Alkoholisierung kann er laut Bußgeldkatalog mit einer Bußgeld von 500 Euro sowie 1 Monat Fahrverbot rechnen. Die Jugendlichen der Körperverletzung konnten am Tatort nicht mehr angetroffen werden. Die Ermittlungen dauern an.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Ludwigshafen

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