In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag erhielt die Polizeiinspektion Straßenhaus über die Rettungsleitstelle Kenntnis von einem vermeintlichen medizinischen Notfall im Dienstgebiet. Die dortige Mitteilerin wurde zuvor von einer Bekannten angerufen. In dem Telefonat konnte sie nur ein starkes Röcheln wahrnehmen. Sie vermutete eine akute Atemnot bei ihrer Bekannten. Bei der umgehenden Überprüfung vor Ort wurde die Tür trotz mehrfachen Klopfen und Klingeln zunächst nicht geöffnet. Aufgrund des geschilderten Ermittlungsstandes mussten die Polizeibeamten davon ausgehen, dass sich die Bewohnerin in einer hilflosen Lage befindet. Als die Beamten gerade im Begriff waren, die Haustür gewaltsam zu öffnen, erschien die Bewohnerin im höheren Erwachsenenalter “quicklebendig” an der Haustür. Es konnte rekonstruiert werden, dass die Frau im Schlaf versehentlich ihre Bekannte angerufen und in das Mikrofon geschnarcht hat. Dies wurde von der Bekannten als “Überlebenskampf” interpretiert. Die Hilfe der ebenfalls eingetroffenen Rettungssanitäter war daher nicht erforderlich.