Gesundheitsamt ermittelt gegen Lauterbach
Lauterbach bekommt jetzt auch noch juristischen รrger!
Das Gesundheitsamt Berlin-Mitte ermittelt gegen den Bundesgesundheitsminister.
Der Grund: Lauterbach soll die Quarantรคnepflicht gebrochen haben!
Lauterbach war Anfang August an Corona erkrankt, beendete seine Quarantรคne bereits nach fรผnf Tagen vorzeitig. Das ist nicht erlaubt. Gegen den Minister wurden mehrere Anzeigen gestellt. Diese befinden sich โgegenwรคrtig in Bearbeitung, u.ย a. durch den Amtsleiterโ, berichtet die WELT am SONNTAG.
Lauterbach hatte unter anderem an einer Sitzung des Bundeskabinetts teilgenommen. Ein Ministeriumssprecher teilte seinerzeit mit, der Minister habe einen PCR-Test gemacht, von Lauterbach sei keine Ansteckungsgefahr mehr ausgegangen. Sein Vorgehen habe den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) entsprochen.
Aber: Entscheidend sind nicht die RKI-Empfehlungen, sondern die Corona-Regelungen der Bundeslรคnder! Zum Zeitpunkt seiner Corona-Erkrankung hielt sich Lauterbach in Berlin auf, musste sich somit nach der SARS-CoV-2-Basisschutzmaรnahmenverordnung des Landes richten. Darin vorgeschrieben: eine zehntรคgige Isolierung fรผr Corona-Infizierte.
Mรถglich: Eine Freitestung am fรผnften Tag, sofern eine 48-stรผndige Symptomfreiheit besteht und ein negativer Antigen- oder PCR-Test vorgelegt werden kann.
