Gesundheitsamt ermittelt gegen Lauterbach
Lauterbach bekommt jetzt auch noch juristischen Ärger!
Das Gesundheitsamt Berlin-Mitte ermittelt gegen den Bundesgesundheitsminister.
Der Grund: Lauterbach soll die Quarantänepflicht gebrochen haben!
Lauterbach war Anfang August an Corona erkrankt, beendete seine Quarantäne bereits nach fünf Tagen vorzeitig. Das ist nicht erlaubt. Gegen den Minister wurden mehrere Anzeigen gestellt. Diese befinden sich „gegenwärtig in Bearbeitung, u. a. durch den Amtsleiter“, berichtet die WELT am SONNTAG.
Lauterbach hatte unter anderem an einer Sitzung des Bundeskabinetts teilgenommen. Ein Ministeriumssprecher teilte seinerzeit mit, der Minister habe einen PCR-Test gemacht, von Lauterbach sei keine Ansteckungsgefahr mehr ausgegangen. Sein Vorgehen habe den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) entsprochen.
Aber: Entscheidend sind nicht die RKI-Empfehlungen, sondern die Corona-Regelungen der Bundesländer! Zum Zeitpunkt seiner Corona-Erkrankung hielt sich Lauterbach in Berlin auf, musste sich somit nach der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes richten. Darin vorgeschrieben: eine zehntägige Isolierung für Corona-Infizierte.
Möglich: Eine Freitestung am fünften Tag, sofern eine 48-stündige Symptomfreiheit besteht und ein negativer Antigen- oder PCR-Test vorgelegt werden kann.