Angriff auf Bundespolizei eskaliert
Am Montagvormittag (27. April) kam es am Münchner Ostbahnhof zu einem schweren Zwischenfall. Der Münchner Ostbahnhof Angriff sorgte für einen größeren Polizeieinsatz und endete mit verletzten Einsatzkräften.
Streit eskaliert am Gleis 5
Gegen 10:20 Uhr informierten Zeugen die Bundespolizei über eine Schlägerei am Gleis 5. Nach ersten Erkenntnissen gerieten ein 37-jähriger Deutscher und ein bislang unbekannter Mann zunächst in einen verbalen Streit. Die Situation eskalierte schnell, sodass beide Beteiligten aufeinander einschlugen.
Der unbekannte Mann flüchtete noch vor dem Eintreffen der Einsatzkräfte. Der 37-Jährige blieb am Tatort und geriet sofort ins Visier der Bundespolizei.
Beschuldigter greift Einsatzkräfte an
Als die Beamten den Mann kontrollieren wollten, verhielt er sich äußerst aggressiv. Der Münchner Ostbahnhof Angriff nahm weiter an Schärfe zu: Der 37-Jährige bedrohte die Einsatzkräfte und zeigte ein unberechenbares Verhalten.
Aus Gründen der Eigensicherung legten die Beamten dem Mann Handschellen an. Doch selbst während des Transports zur Dienststelle griff der Beschuldigte weiterhin an. Er schlug und trat sowohl nach Bundespolizisten als auch nach Mitarbeitenden der Deutschen Bahn Sicherheit.
Angriffe und Drohungen auf der Dienststelle
Auch auf der Dienststelle setzte sich die aggressive Haltung fort. Der Mann bedrohte mehrere Einsatzkräfte mit dem Tod und beleidigte diese fortlaufend. Der Münchner Ostbahnhof Angriff führte schließlich dazu, dass ein 28-jähriger Bundespolizist leicht verletzt wurde.
Der verletzte Beamte begab sich vorsorglich in ein Münchner Krankenhaus, blieb jedoch weiterhin dienstfähig.
Alkohol und Drogen im Spiel
Ein Atemalkoholtest ergab bei dem Beschuldigten einen Wert von 2,32 Promille. Zusätzlich schlug ein Drogenschnelltest positiv an. Der Rettungsdienst untersuchte den Mann vor Ort, eine weitere medizinische Behandlung war jedoch nicht notwendig.
Ermittlungen laufen
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft entließen die Behörden den Mann nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen. Die Bundespolizei leitete Ermittlungen ein – unter anderem wegen Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Bedrohung und Beleidigung.
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