Die Polizeiinspektion Koblenz 1 und der Kriminaldauerdienst der Kriminaldirektion Koblenz hatten am vergangenen Mittwochabend alle Hände voll zu tun.
Zunächst wurde gegen 20:30 h ein 32-jähriger Mann in der Straße In den Sieben Morgen im Koblenzer Stadtteil Immendorf überfallen. Drei bislang unbekannte, männliche Täter sprühten dem Geschädigten zunächst Pfefferspray ins Gesicht und schlugen auf ihn ein. Nachdem dann einer der Täter den Geschädigten auch noch mit einem Messer oder einem ähnlichen Gegenstand bedrohte, stellte der Geschädigte seine Gegenwehr ein. Die Täter entwendeten einen geringen Geldbetrag aus der Geldbörse des Geschädigten und flüchteten anschließend in Richtung Koblenz-Arenberg. Das Opfer bedarf offenbar einer längeren, medizinischen Behandlung und musste in ein Koblenzer Krankenhaus eingeliefert werden.
Die Täter werden wie folgt beschrieben:
alle Tatverdächtigen waren ca. 25 Jahre alt, haben einen Mund-Nasen-Schutz getragen und sollen laut dem Geschädigtem osteuropäischer Herkunft sein.
Einer der Täter wird als ca. 190 cm groß und auffallend dünn beschrieben. Die beiden anderen Täter waren ca. 180 cm groß und trugen dunkle Jacken.
Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen und bittet um Hinweise unter der Rufnummer 0261/103-2690.
Gegen 22:30 h wurde dann ein 33-jähriger Mann Opfer eines weiteren Raubes auf der Balduinbrücke in Koblenz. Zwei Männer schlugen und traten auf ihn ein, um ihm anschließend zwei mitgeführte Taschen wegzunehmen.
Unmittelbar nach der Tat konnten die beiden amtsbekannten 35 und 26 Jahre alten Beschuldigten durch schnell eintreffende Streifen der Polizeiinspektion Koblenz 1 in unmittelbarer Tatortnähe festgenommen werden. Hierbei wurden auch die geraubten Taschen aufgefunden und sichergestellt.
Die Beschuldigten, bei denen es sich um deutsche Staatsangehörige handelt, wurden am Donnerstag der zuständigen Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt. Diese erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen des dringenden Tatverdachts des gemeinschaftlichen Raubes und der gefährlichen Körperverletzung Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. Die beiden Beschuldigten, für die bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt.