Die Polizeiinspektion Koblenz 1 und der Kriminaldauerdienst der Kriminaldirektion Koblenz hatten am vergangenen Mittwochabend alle Hรคnde voll zu tun.
Zunรคchst wurde gegen 20:30 h ein 32-jรคhriger Mann in der Straรe In den Sieben Morgen im Koblenzer Stadtteil Immendorf รผberfallen. Drei bislang unbekannte, mรคnnliche Tรคter sprรผhten dem Geschรคdigten zunรคchst Pfefferspray ins Gesicht und schlugen auf ihn ein. Nachdem dann einer der Tรคter den Geschรคdigten auch noch mit einem Messer oder einem รคhnlichen Gegenstand bedrohte, stellte der Geschรคdigte seine Gegenwehr ein. Die Tรคter entwendeten einen geringen Geldbetrag aus der Geldbรถrse des Geschรคdigten und flรผchteten anschlieรend in Richtung Koblenz-Arenberg. Das Opfer bedarf offenbar einer lรคngeren, medizinischen Behandlung und musste in ein Koblenzer Krankenhaus eingeliefert werden.
Die Tรคter werden wie folgt beschrieben:
alle Tatverdรคchtigen waren ca. 25 Jahre alt, haben einen Mund-Nasen-Schutz getragen und sollen laut dem Geschรคdigtem osteuropรคischer Herkunft sein.
Einer der Tรคter wird als ca. 190 cm groร und auffallend dรผnn beschrieben. Die beiden anderen Tรคter waren ca. 180 cm groร und trugen dunkle Jacken.
Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen รผbernommen und bittet um Hinweise unter der Rufnummer 0261/103-2690.
Gegen 22:30 h wurde dann ein 33-jรคhriger Mann Opfer eines weiteren Raubes auf der Balduinbrรผcke in Koblenz. Zwei Mรคnner schlugen und traten auf ihn ein, um ihm anschlieรend zwei mitgefรผhrte Taschen wegzunehmen.
Unmittelbar nach der Tat konnten die beiden amtsbekannten 35 und 26 Jahre alten Beschuldigten durch schnell eintreffende Streifen der Polizeiinspektion Koblenz 1 in unmittelbarer Tatortnรคhe festgenommen werden. Hierbei wurden auch die geraubten Taschen aufgefunden und sichergestellt.
Die Beschuldigten, bei denen es sich um deutsche Staatsangehรถrige handelt, wurden am Donnerstag der zustรคndigen Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgefรผhrt. Diese erlieร auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen des dringenden Tatverdachts des gemeinschaftlichen Raubes und der gefรคhrlichen Kรถrperverletzung Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. Die beiden Beschuldigten, fรผr die bis zu einer rechtskrรคftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt.
