Am Samstagnachmittag kontrollierten Mitarbeitende der Eidgenรถssischen Zollverwaltung (EZV) am Grenzรผbergang Trasadingen zwei kroatische Staatsangehรถrige und deren vier, minderjรคhrige Kinder, bei der Einreise in die Schweiz.
Bei der รberprรผfung stellten die Mitarbeitenden der EZV fest, dass gegen die beiden 25-Jรคhrigen und deren 9-jรคhrigen Sohn im Schengener Informationssystem (SIS) Ausschreibungen von Deutschland bestehen.
Die Personen wurden daraufhin an Beamte des Hauptzollamtes Singen, am Grenzรผbergang Erzingen รผbergeben.
Die Zรถllner stellten fest, dass ein Beschluss eines Amtsgerichtes vorliegt, der es den Kindseltern nicht gestattet ihren Sohn auรer Landes zu bringen.
Der 9-Jรคhrige war zudem zur Ingewahrsamnahme ausgeschrieben.
Unter Hinzuziehung der Bundespolizei wurden die Eltern รผber den Sachverhalt und das weitere Vorgehen informiert.
Die Mutter flรผchtete daraufhin mit ihrem Sohn aus dem Dienstgebรคude.
Um den Jungen nicht zu gefรคhrden versuchten die Krรคfte von Zoll und Bundespolizei zunรคchst verbal die Frau zu beruhigen, was allerdings ohne Erfolg blieb.
Als die Frau wiederholt auf die befahrene Straรe ging und ihren Sohn hinterher zog, griffen die Beamten ein, wobei sich ein Bundespolizist einen Finger brach. Es gelang Mutter und Sohn zu trennen. Beide blieben dabei unverletzt.
Da die Frau in der Folge nach den Beamten schlug und trat mussten ihr Handschellen angelegt werden.
Aufgrund des vorliegenden Beschlusses wurde der 9-Jรคhrige in die Obhut des Jugendamtes รผbergeben.
Gegen die 25-Jรคhrige wurde ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Nach Abschluss der Maรnahmen reisten die Personen zurรผck nach Nordrhein-Westfalen.
Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
