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Großkontrolle des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs an der A3

Koblenz - Verkehrskontrolle - ROADPOL

Großkontrolle des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs an der A3

Koblenz

Am 12.11.2024 fand im Zeitraum von 14 Uhr bis 20 Uhr auf dem Rastplatz Montabaur an der BAB 3
eine Verkehrskontrolle mit dem Schwerpunkt auf den gewerblichen Personen- und Güterverkehr der Verkehrsdirektion Koblenz statt.

Die Verkehrskontrolle wurde im Rahmen der ROADPOL-Kontrollwoche “Truck & Bus” durchgeführt. ROADPOL steht für “European Roads Policing Network”. Dabei handelt es sich um eine
Nicht-Regierungsorganisation, hervorgegangen aus einem Zusammenschluss von Verkehrspolizeien
der Mitgliedsländer der Europäischen Union.

Hauptziel von ROADPOL ist es, die Zahl der Toten und Schwerverletzten auf europäischen Straßen zu reduzieren, die sogenannte Vision Zero. Die Kontrollörtlichkeit liegt entlang der Bundesautobahn 3,
die eine stark befahrene, dreispurige Autobahn und eine der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen in Deutschland ist.

Aufgrund der wichtigen Nord-Süd-Verkehrsachse steht die Beförderung von Gütern und der gewerbliche Personenverkehr in diesem Bereich der BAB 3 im besonderen Fokus, da es immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen unter der Beteiligung von Lastkraftwagen kommt. Auch Innenstaatssekretär Daniel Stich besuchte die Kontrollstelle und informierte sich über den Verlauf der Kontrolle.

“In Rheinland-Pfalz setzen wir uns entschlossen für die Vision Zero ein – eine Welt ohne Verkehrstote und Schwerverletzte. Gerade im Bereich des Güterverkehrs sind die Folgen von Unfällen oft besonders schwerwiegend. Deshalb werden wir bei der konsequenten Bekämpfung der Unfallursachen nicht nachlassen. Ich danke den beteiligten Einsatzkräften für ihren Einsatz”, so Stich.

Bei insgesamt 10 kontrollierten Sattelzügen konnten folgende Verstöße festgestellt werden:

3x Verstöße gegen die Lenk- & Ruhezeiten 1x nicht ordnungsgemäß gesicherte Ladung – Hier musste die Weiterfahrt bis zur korrekten Sicherung untersagt werden. 1x Überladung des Zugfahrzeuges um insgesamt 2 Tonnen – Nach entsprechender Umladung konnte auch hier die Weiterfahrt gestattet werden. 1x erhebliche Mängel an der Bremsanlage eines Sattelanhängers -Hier wurde bis zur Reparatur der Mängel die Weiterfahrt untersagt.

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