Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat ein gegen den Vertreter der Schulträgerin des ehemaligen Gymnasiums Nonnenwerth geführtes Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Die Insel Nonnenwerth sowie die Geschäftsanteile des darauf befindlichen Gymnasiums wurden Ende des Jahres 2019 von der bisherigen Betreiberin veräußert. Zeitnah nach der Veräußerung teilten die frühere und die neue Betreiberin den Eltern der die Schule besuchenden Schülerinnen und Schüler mit, der Schulbetrieb werde ohne wesentliche Veränderungen fortgeführt.
Nach der dem Verfahren zugrundeliegenden Strafanzeige soll der vormalige Beschuldigte die Veräußerinnen sowie nachfolgend Eltern von Schülerinnen und Schülern über seine angeblich nicht bestehende Absicht zur Fortführung des Schulbetriebs getäuscht haben, um die Veräußerinnen zum Verkauf und die Eltern zur Entrichtung von Spenden zu bewegen.
Die durchgeführten Ermittlungen haben den zunächst angenommenen Anfangsverdacht des zweifachen Betruges im besonders schweren Fall nicht bestätigt.
Den Ermittlungen zufolge ist eine Zusage über den Fortbetrieb der Schule gegenüber den Verkäuferinnen weder mündlich noch schriftlich erteilt worden. Der Verkauf war auch nicht von einer entsprechenden Fortführungszusicherung abhängig gemacht worden. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist der Vorwurf des Betruges zum Nachteil der Veräußerinnen widerlegt.
Im Zusammenhang mit der Einnahme von Spendengeldern konnten keine verbindlichen Zusagen festgestellt werden, wonach die Schule auf unabsehbare Zeit über das seinerzeit laufende Schuljahr hinaus und auch für den Fall unvorhergesehener Kosten fortbetrieben werden sollte. Der frühere Beschuldigte hat sich auf erhebliche erforderlich werdende Aufwendungen für den Brandschutz an der Schule berufen. Die Ermittlungen haben keinen hinreichenden Beleg dafür erbracht, dass diese vorgeschoben gewesen wären.