Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat ein gegen den Vertreter der Schultrรคgerin des ehemaligen Gymnasiums Nonnenwerth gefรผhrtes Ermittlungsverfahren gemรคร ยง 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Die Insel Nonnenwerth sowie die Geschรคftsanteile des darauf befindlichen Gymnasiums wurden Ende des Jahres 2019 von der bisherigen Betreiberin verรคuรert. Zeitnah nach der Verรคuรerung teilten die frรผhere und die neue Betreiberin den Eltern der die Schule besuchenden Schรผlerinnen und Schรผler mit, der Schulbetrieb werde ohne wesentliche Verรคnderungen fortgefรผhrt.
Nach der dem Verfahren zugrundeliegenden Strafanzeige soll der vormalige Beschuldigte die Verรคuรerinnen sowie nachfolgend Eltern von Schรผlerinnen und Schรผlern รผber seine angeblich nicht bestehende Absicht zur Fortfรผhrung des Schulbetriebs getรคuscht haben, um die Verรคuรerinnen zum Verkauf und die Eltern zur Entrichtung von Spenden zu bewegen.
Die durchgefรผhrten Ermittlungen haben den zunรคchst angenommenen Anfangsverdacht des zweifachen Betruges im besonders schweren Fall nicht bestรคtigt.
Den Ermittlungen zufolge ist eine Zusage รผber den Fortbetrieb der Schule gegenรผber den Verkรคuferinnen weder mรผndlich noch schriftlich erteilt worden. Der Verkauf war auch nicht von einer entsprechenden Fortfรผhrungszusicherung abhรคngig gemacht worden. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist der Vorwurf des Betruges zum Nachteil der Verรคuรerinnen widerlegt.
Im Zusammenhang mit der Einnahme von Spendengeldern konnten keine verbindlichen Zusagen festgestellt werden, wonach die Schule auf unabsehbare Zeit รผber das seinerzeit laufende Schuljahr hinaus und auch fรผr den Fall unvorhergesehener Kosten fortbetrieben werden sollte. Der frรผhere Beschuldigte hat sich auf erhebliche erforderlich werdende Aufwendungen fรผr den Brandschutz an der Schule berufen. Die Ermittlungen haben keinen hinreichenden Beleg dafรผr erbracht, dass diese vorgeschoben gewesen wรคren.
