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Gymnasium Nonnenwerth; Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen eingeleitet

24. Mรคrz 2022 2 Min. Lesezeit
Nonnenwerth

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Ermittlungen im Zusammenhang mit der VerรคuรŸerung und der angekรผndigten Beendigung des Schulbetriebs des Gymnasiums Nonnenwerth eingeleitet.

Die Insel Nonnenwerth sowie die Geschรคftsanteile des darauf befindlichen Gymnasiums wurden zu Beginn des Jahres 2020 von der bisherigen Betreiberin verรคuรŸert. Unmittelbar nach der VerรคuรŸerung sollen die frรผhere und die neue Betreiberin den Eltern der die Schule besuchenden Schรผlerinnen und Schรผler mitgeteilt haben, der Schulbetrieb werde ohne wesentliche Verรคnderungen fortgefรผhrt. Entgegen dieser Aussage soll der Vertreter der neuen Betreiberin im Verlauf des Jahres 2021 mitgeteilt haben, es ergรคben sich Schwierigkeiten fรผr den Fortbestand der Schule, da das Schulgebรคude sehr teure Investitionen in den Brandschutz erfordere, die die Betreiberin nicht tragen kรถnne. Am 10.11.2021 soll diese dann mitgeteilt haben, sie werde den Schulbetrieb wegen der genannten Schwierigkeiten nicht รผber das Schuljahresende 2021/22 fortfรผhren.

Nach dem Inhalt der dem Verfahren zugrundeliegenden Strafanzeige des Vereins โ€žSchulwerk des Gymnasiums Nonnenwerthโ€œ sowie eines Elternteils soll der als Vertreter der fรผr die Erwerber von Grundstรผck und Schule auftretende Beschuldigte von Anfang an beabsichtigt haben, den Schulbetrieb nicht fortzufรผhren. Hierรผber seien die VerรคuรŸerinnen der Insel und der Geschรคftsanteile an der Schule angeblich getรคuscht worden, die deshalb einen niedrigeren als den ansonsten erreichbaren Kaufpreis vereinbart hรคtten. AuรŸerdem soll der Beschuldigte Eltern von Schรผlerinnen und Schรผlern mit der Zusage der Schulfortfรผhrung รผber den Verein โ€žSchulwerk des Gymnasiums Nonnenwerthโ€œ zu Spenden im oberen sechsstelligen Bereich bewogen haben. รœber die Verwendung der Spendengelder habe der Beschuldigte trotz Aufforderung keine Rechnung gelegt.

Auf der Grundlage der in der Strafanzeige angefรผhrten Angaben hat die Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht des Betruges in einem besonders schweren Fall in zwei Fรคllen bejaht. Zu dessen Aufklรคrung sind am 23.03.2022 insgesamt 13 Objekte im nรถrdlichen Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen, u.a. Rรคumlichkeiten der Betreiberin und der VerรคuรŸerinnen, durch etwa 40 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sowie vier Beamtinnen und Beamte der Staatsanwaltschaft Koblenz durchsucht worden. Die dabei sichergestellten Beweismittel werden nunmehr auszuwerten sein.

Erste Erkenntnisse deuten allerdings darauf hin, dass es keine rechtsverbindliche Zusage einer Fortfรผhrung der Schule gegenรผber den VerรคuรŸerinnen gegeben hat.

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