Häufung von Fällen gefälschter Impfausweise im Großraum Lübeck
Nach dem Anstieg der Straftaten im Zusammenhang mit gefälschten Impfausweisen im Dezember 2021 hatte die Polizeidirektion Lübeck eine gesonderte Ermittlungsgruppe eingerichtet, um die Fallbearbeitung zu bündeln und Straftaten konsequent zu verfolgen. Jetzt zieht die Lübecker Kriminalpolizei eine erste Bilanz.
Rückwirkend betrachtet sind die Fallzahlen nach Einführung der 2G-Regelung seit Dezember 2021 stark angestiegen. Seit Einrichtung der gesonderten Ermittlungsgruppe werden insgesamt 170 Fälle im Zusammenhang mit gefälschten Impfausweisen bearbeitet. Im Zuge der Ermittlungen führten die Beamten bisher über 20 Durchsuchungen verstärkt in Privathaushalten durch und beschlagnahmten 16 gefälschte Impfausweise. Auch die Handys der Tatverdächtigen, auf denen sich das rechtswidrig erlangte Impfzertifikat befindet, werden als Tatmittel beschlagnahmt und zur Beweissicherung mitgenommen. Je nach Einzelfallprüfung kann das Mobiltelefon auch eingezogen und nicht wieder ausgehändigt werden.
Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um Frauen und Männer unterschiedlichsten Alters aus einem breiten Spektrum unterschiedlichster Gesellschaftsschichten. Viele von ihnen sind Einzeltäter und nicht vorbestraft. In den meisten Fällen wird gegen die Tatverdächtigen ermittelt, weil sie sich einen falschen Impfausweis beschafft und diesen rechtswidrig benutzt haben.
Unter den Tatverdächtigen befinden sich sowohl Bürgerinnen und Bürger, die nicht richtig über die Gesetzeslage informiert sind, als auch Impfkritiker. Ebenso wurden Personen festgestellt, die zu Beginn skeptisch gegenüber dem Impfen waren, nun aber aufgrund der Einschränkungen die Boosterimpfung erhalten wollen und für einen schnelleren Erhalt die Erst-und Zeitimpfung durch einen gefälschten Impfpass vorspiegeln.
Viele der Tatverdächtigen zeigten sich im Zuge der eingeleiteten Ermittlungsmaßnahmen einsichtig.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand kristallisieren sich inzwischen bestimmte Anlaufadressen in der Hansestadt heraus, an denen gefälschte Impfausweise veräußert werden.
Weitere Ermittlungsansätze führen die Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten auch zu Ärzten, die Impfungen ohne durchgeführte Impfung im Impfausweis eintragen. Bislang deuten die Erkenntnisse jedoch überwiegend auf andere Bundesländer hin.
Seit Einführung einer Gesetzesänderung im November 2021 ist bereits die Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen strafbar, z. B. das Präparieren von Blankett-Impfausweisen, der Handel mit und das Sich verschaffen von solchen Produkten. Das Strafmaß dieser Taten erstreckt sich nach dem Gesetz (§ 275 StGB) von Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Die Herstellung falscher Impfausweise sowohl durch Ärzte als auch durch Privatpersonen sanktioniert das Gesetz gem. §§ 277, 278 StGB mit Freiheitsstrafen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren.
Auch die Nutzung eines gefälschten Impfausweises, z. B. in einer Apotheke, stellt eine Straftat gem. § 279 StGB dar, welche mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft wird. Sollte sich darüber hinaus der Anfangsverdacht einer Urkundenfälschung ergeben, käme gar Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe in Betracht.