Haftbefehl gegen Axel Fischer: OLG München lässt früheren CDU-Abgeordneten festnehmen
Das Oberlandesgericht München hat im Prozess gegen den früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer (59) einen Haftbefehl erlassen. Die Justiz reagierte damit auf wiederholtes Fernbleiben des Angeklagten von angesetzten Verhandlungsterminen. Einsatzkräfte nahmen Fischer in einer Klinik im baden-württembergischen Bad Säckingen fest und organisierten einen Zwangstransport nach München unter ärztlicher Aufsicht.
Gericht sieht Eigenverschulden bei Eskalation
Der Vorsitzende Richter Jochen Bösl machte im Gerichtssaal deutlich, dass das Gericht die Situation anders lösen wollte. Gleichzeitig stellte er klar, dass Fischer aus Sicht des Senats selbst zur Eskalation beigetragen habe. Mehrfach blieb der Angeklagte den Verhandlungen fern und meldete sich stattdessen krank. Gerichtliche Gutachter erklärten ihn jedoch kurzfristig für verhandlungsfähig.
Als Axel Fischer trotz dieser Einschätzung erneut nicht erschien, zog das OLG München die Konsequenzen. Der Haftbefehl sollte die Fortsetzung des Verfahrens sicherstellen, da ein weiterer Stillstand erhebliche rechtliche Folgen haben könnte.
Zwangstransport über 350 Kilometer
Nach der Festnahme ordneten die Behörden einen rund 350 Kilometer langen Transport nach München an. Ärzte begleiteten die Überführung, um den Gesundheitszustand des Angeklagten kontinuierlich zu überwachen. Am Nachmittag sollte der Prozess gegen 15 Uhr fortgesetzt werden. Fischers Verteidiger legten umgehend Beschwerde gegen den Haftbefehl ein.
Schwere Vorwürfe der Bestechlichkeit
Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren Bundestagsabgeordneten Bestechlichkeit vor. Im Zentrum steht ein internationaler Einfluss-Skandal rund um Aserbaidschan. Das Land soll versucht haben, Entscheidungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats gezielt zu beeinflussen. Axel Fischer war dort zwischen 2010 und 2018 als Mitglied aktiv.
Laut Anklage soll Fischer im Interesse Aserbaidschans positive Redebeiträge gehalten und interne Dokumente vorzeitig weitergegeben haben. Dafür habe er über mehrere Jahre hinweg Bargeldbeträge in Höhe von einigen zehntausend Euro erhalten. Fischer weist die Vorwürfe entschieden zurück und betont, er habe stets unabhängig abgestimmt.
Verjährung setzt Justiz unter Zeitdruck
Besonders brisant bleibt der Zeitfaktor. Ein zentraler Anklagepunkt droht Mitte Januar zu verjähren. Sollte sich der Prozess weiter verzögern, könnte Axel Fischer in diesem Punkt straffrei bleiben. Das Gericht versucht deshalb, das Verfahren zügig fortzuführen.
Weitere Hintergründe zu laufenden Gerichtsverfahren findest Du auch in unserem Bereich Deutschland sowie in den aktuellen News. Informationen zu strafrechtlichen Ermittlungen stellen unter anderem die bayerische Justiz und die Polizei Bayern bereit.
