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Haftung für etwaige Impfschäden nach einer Corona-Schutzimpfung

5. August 2025 2 Min. Lesezeit
Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof entscheidet über mögliche Amtshaftung nach Corona-Booster-Impfung

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich bald mit einem bedeutenden Fall zur Corona-Impfung befassen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine Ärztin bei der Verabreichung einer Schutzimpfung hoheitlich gehandelt hat. Dies hätte zur Folge, dass nicht sie selbst, sondern der Staat für mögliche Impfschäden haftet.

Hintergrund des Verfahrens

Ein Kläger fordert von einer Ärztin Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 800.000 Euro. Er wirft ihr vor, ihm eine fehlerhafte Corona-Booster-Impfung verabreicht zu haben.
Diese Impfung fand am 15. Dezember 2021 in ihrer Praxis statt.

Zuvor hatte er bereits zwei Schutzimpfungen im Mai und Juli 2021 erhalten. Etwa drei Wochen nach der dritten Impfung wurde bei ihm eine Herzerkrankung festgestellt. Diese Erkrankung führt er auf die Impfung zurück.

Vorwürfe des Klägers

Der Kläger behauptet, die Ärztin habe ihn nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt. Er sei durch die Impfung dauerhaft gesundheitlich geschädigt. Insbesondere seien seine kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt. Auch könne er seinen Beruf nicht mehr ausüben. Zusätzlich leide er psychisch unter den körperlichen Beeinträchtigungen.

Er verlangt neben dem Schmerzensgeld auch die Feststellung der Haftung für zukünftige materielle und immaterielle Schäden. Außerdem fordert er die Erstattung seiner Anwaltskosten.

Bisheriger Verlauf der Klage

Das Landgericht wies die Klage ab. Auch das Oberlandesgericht bestätigte dieses Urteil. Beide Gerichte sahen die Ärztin und ihre Mitarbeiterin als hoheitlich Tätige an. Demnach hätten sie als sogenannte “Beamte im haftungsrechtlichen Sinne” gehandelt.

Laut Corona-Impfverordnung seien zu diesem Zeitpunkt alle impfenden Personen als Teil der öffentlichen Aufgabe tätig gewesen. Der Staat habe somit die Verantwortung für etwaige Schäden übernommen.

Deshalb sei eine direkte Klage gegen die Ärztin ausgeschlossen. Für mögliche Ansprüche müsse der Kläger sich an den Staat wenden.

Revision vor dem Bundesgerichtshof

Der Kläger gibt jedoch nicht auf. Das Oberlandesgericht hat die Revision zugelassen. Der Bundesgerichtshof muss nun klären, ob tatsächlich eine hoheitliche Tätigkeit vorlag. Die Entscheidung könnte Signalwirkung haben.

Wenn der BGH die bisherige Auffassung bestätigt, wäre der Staat allein haftbar. Andernfalls könnten Ärztinnen und Ärzte persönlich zur Verantwortung gezogen werden.

Bedeutung des Verfahrens

Der Fall betrifft Grundsatzfragen zur Haftung bei öffentlich veranlassten Impfungen. Auch für andere Geschädigte könnte die Entscheidung des BGH weitreichende Folgen haben. Im Zentrum steht der Schutz der Patientenrechte und die Verantwortung des Staates bei Gesundheitsmaßnahmen.

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