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Halloween: Wo hört der Spaß auf und wann beginnt die Straftat?

24. Oktober 2025 2 Min. Lesezeit
Halloween Straftat

Das rät das LKA Rheinland-Pfalz

Wenn am 31. Oktober wieder Hexen, Geister und Vampire durch die Straßen ziehen, steigt die Vorfreude auf den Gruselspaß. Doch nicht jeder Halloween-Streich bleibt harmlos. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz erinnert daran, dass auch in der Nacht der Geister geltendes Recht nicht aussetzt. Wer zu weit geht, riskiert schnell eine Anzeige – und im schlimmsten Fall eine Strafverfolgung.

Wann wird ein Halloween-Streich zur Straftat?

Viele Kinder und Jugendliche werfen mit Eiern, verschmieren Hauswände oder verstecken Mülltonnen – doch das ist keine harmlose Scherzaktion. Sobald fremdes Eigentum beschädigt wird, handelt es sich um Sachbeschädigung. Nach §303 StGB drohen dafür Geldstrafen oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Besonders hart trifft es Täter, die Gegenstände zerstören, die der Allgemeinheit dienen – etwa Laternen, Parkbänke oder Fensterscheiben in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Auch wer nicht selbst aktiv wird, kann belangt werden. Wer in einer Gruppe unterwegs ist und eine Tat duldet, begeht gemeinschaftliche Sachbeschädigung. Das gilt ebenfalls als Straftat – und ist kein Kavaliersdelikt.

Eltern haften – manchmal auch strafrechtlich

Eltern sollten ihre Aufsichtspflicht ernst nehmen. Wenn Kinder Streiche spielen, die zu Schäden führen, kann auch die Haftung der Eltern greifen – insbesondere, wenn sie ihre Kinder nicht ausreichend beaufsichtigt oder belehrt haben. Wer sich frühzeitig mit seinen Kindern über Grenzen und Regeln verständigt, beugt bösen Überraschungen vor.

So bleibt Halloween sicher und spaßig

  • Erklären Sie Ihren Kindern, dass Eier an Wände werfen oder Böller in Briefkästen stecken keine harmlosen Streiche sind, sondern strafbare Handlungen.
  • Kontrollieren Sie, was Ihre Kinder mitnehmen – Alltagsgegenstände können schnell zum Risiko werden.
  • Ermutigen Sie Ihr Kind, sich nicht vom Gruppendruck verleiten zu lassen.
  • Begleiten Sie Ihre Kinder, besonders wenn sie jünger sind, auf ihrer Halloween-Tour durch die Nachbarschaft.

Wer in der Halloween-Nacht etwas Verdächtiges beobachtet oder selbst betroffen ist, sollte sich umgehend an die Polizei Rheinland-Pfalz wenden oder im Notfall den Notruf 110 wählen. So bleibt die Gruselnacht sicher, unterhaltsam und frei von echten Schrecken.

Weitere Informationen zu Sicherheitshinweisen finden Sie auf blaulichtmyk.de/news/ und blaulichtmyk.de/deutschland/.

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