+++ 17:12 Hamburger Verwaltungsgericht kippt 800-Quadratmeter-Grenze +++
Das Hamburger Verwaltungsgericht hat in einer Eilentscheidung die Öffnung von Geschäften bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern für unrechtmäßig erklärt.
Es liege “keine gesicherte Tatsachenbasis” für die Argumentation des Hamburger Senats vor, dass von größeren Verkaufsflächen allein eine höhere “Anziehungskraft” ausgehe, erklärte das Gericht.
Diese folge vielmehr “aus der Attraktivität des Warenangebots”.
Die Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie verbietet die Öffnung von Läden, deren Verkaufsfläche 800 Quadratmeter überschreitet. Größere Geschäfte müssen ihre Fläche entsprechend verkleinern. Ähnliche Regelungen wurden auch in allen anderen Bundesländern erlassen.
Quelle NTV