Hammer-Urteil des Landgerichts Köln: „Dubai-Schokolade“ muss wirklich aus Dubai kommen
Köln - Verbraucherirreführung - Dubai Schokolade
„Dubai-Schokolade“ muss wirklich aus Dubai kommen
Das Landgericht Köln hat eine weitreichende Entscheidung getroffen.
„Dubai-Schokolade“ darf nur dann als solche bezeichnet werden, wenn sie tatsächlich aus Dubai stammt. Zwei Händler, die Schokolade mit dieser Bezeichnung vertrieben, obwohl diese nicht in den
Vereinigten Arabischen Emiraten hergestellt wurde, wurden nun gestoppt.
Hintergrund des Urteils: Verbraucher könnten getäuscht werden
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der Gefahr der Verbraucherirreführung.
Die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ oder „The Taste of Dubai“ suggeriere eindeutig, dass die Produkte in Dubai produziert wurden. Diese Annahme sei für einen Durchschnittsverbraucher naheliegend,
so die Richter. Die Verwendung der Bezeichnung für Produkte ohne geografischen Bezug zu Dubai
sei daher unzulässig.
Die Beschlüsse wurden am 20. Dezember 2024 (Az. 33 O 513/24) und am 6. Januar 2025 (Az. 33 O 525/24) erlassen. Betroffen sind die deutschen Unternehmen Medi First GmbH („Miskets Dubai Chocolate“) und KC Trading UG („The Taste of Dubai“). Beide dürfen ihre Produkte nicht mehr unter diesen Bezeichnungen vertreiben. Andernfalls drohen empfindliche Strafen von bis zu 250.000 Euro oder sechs Monate Haft.
Wer klagte gegen die Händler?
Die Klägerin, die MBG International Premium Brands GmbH aus Paderborn, hatte die einstweiligen Verfügungen beantragt. Interessant ist, dass MBG selbst keine „Dubai-Schokolade“ vertreibt. Sie importiert jedoch den sogenannten „Habibi-Riegel“ direkt aus Dubai. Das Unternehmen sieht in der irreführenden Bezeichnung anderer Anbieter einen klaren Wettbewerbsverstoß.
Schokolade aus Dubai: Ein Hype mit Folgen
Der Erfolg von Dubai-Schokolade hat in den letzten Jahren auch in Deutschland für Aufmerksamkeit gesorgt. Dabei wird nicht jede vermeintliche „Dubai-Schokolade“ tatsächlich in den Emiraten hergestellt. Einige Produkte stammen aus der Türkei oder werden in Deutschland produziert. Diese Praxis sorgt immer wieder für Streitigkeiten.
Bereits im Dezember 2024 hatte Andreas Wilmers, der offizielle Exporteur der Marke „Fex“, den Schokoladengiganten Lindt abgemahnt. Grund war angeblich irreführende Werbung für deren
Dubai-Schokolade. Auch gegen Discounter wollte Wilmers vorgehen, bislang kam es jedoch zu keiner Gerichtsverhandlung.
Entscheidung mit Signalwirkung
Das Kölner Urteil könnte Signalwirkung für die gesamte Branche haben. Händler und Hersteller, die Schokolade mit Bezug zu Dubai bewerben, müssen künftig genau prüfen, ob ihre Produkte wirklich aus Dubai stammen. Auch für andere geografisch betonte Produktbezeichnungen könnte die Entscheidung eine rechtliche Grundlage schaffen.
Eine Hauptverhandlung in diesem Fall steht noch aus. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass das Urteil wegweisend für ähnliche Streitigkeiten wird.