Lebensgefahr auf dem Hauptfriedhof
Auf dem Hauptfriedhof Koblenz beginnt am Mittwoch, 2. September, die Bejagung von Wildschweinen. Deshalb bleibt das gesamte Friedhofsgelände täglich zwischen 20 und 6 Uhr für Besucherinnen und Besucher gesperrt.
Die Stadt warnt ausdrücklich vor Lebensgefahr.
Wildschweine verwüsten zahlreiche Gräber
In den vergangenen Wochen haben Wildschweine auf dem Hauptfriedhof erhebliche Schäden verursacht. Die Tiere verwüsteten zahlreiche Gräber auf dem rund 36 Hektar großen Gelände zwischen den Koblenzer Stadtteilen Goldgrube und Karthause.
Um die Situation unter Kontrolle zu bringen und weitere Schäden zu verhindern, führen die Verantwortlichen nun die bereits angekündigte Bejagung durch. Die Maßnahme erfolgt in Abstimmung mit dem zuständigen Jagdaufseher und den zuständigen Behörden.
Hauptfriedhof Koblenz nachts gesperrt
Aus Sicherheitsgründen gilt ab Mittwoch, 2. September, täglich von 20 bis 6 Uhr ein Betretungsverbot. Während dieser Zeit dürfen sich keine Besucherinnen und Besucher auf dem Hauptfriedhof aufhalten. Die Sperrung betrifft auch Personen, die das Friedhofsgelände lediglich durchqueren möchten.
Die Verantwortlichen schließen die Tore ab und sperren die Wege. Zusätzlich bringen sie an den Eingängen Warnschilder an. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass während der Bejagung Lebensgefahr besteht.
Besucher müssen das Gelände rechtzeitig verlassen
Der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen fordert alle Bürgerinnen und Bürger dringend dazu auf, die nächtliche Sperrung einzuhalten. Besucher müssen den Hauptfriedhof vor Beginn der Sperrzeit verlassen und dürfen ihn erst nach dem Ende des Betretungsverbots wieder betreten.
Wer sich nach 20 Uhr noch auf dem Gelände befindet, muss den Hauptfriedhof umgehend verlassen. Dafür stehen die ausgeschilderten Notausgänge an der Baumscheibe Beatusstraße sowie an der Simmerner Straße zur Verfügung.
Dauer der Sperrung noch nicht absehbar
Wie lange der Hauptfriedhof Koblenz nachts gesperrt bleibt, lässt sich derzeit nicht voraussagen. Die nächtlichen Einschränkungen gelten somit zunächst auf unbestimmte Zeit. Bürgerinnen und Bürger sollten die Warnschilder und die festgelegten Sperrzeiten unbedingt beachten.
Die Bejagung soll die Wildschweinsituation auf dem Friedhof unter Kontrolle bringen und weitere Schäden an den Gräbern verhindern. Bis zum Ende der Maßnahme bleibt der Zugang täglich zwischen 20 und 6 Uhr verboten.
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Erstellt mit Hilfe von KI
