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Hauptzollamt Münster prüft Mindestlohn

Münster - Schwarzarbeit - Zoll

Hauptzollamt Münster prüft Mindestlohn

Münster/ Gronau

Rund 40 Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster beteiligten sich in der vergangenen Woche an einer bundesweiten Prüfung zur Einhaltung der aktuellen Mindestlohnregelungen. Der gesetzliche Mindestlohn war zum 01. Januar 2024 auf 12,41 Euro je Zeitstunde erhöht worden.

Die Zöllnerinnen und Zöllner beider FKS-Standorte in Gronau und Münster kontrollierten im Rahmen der eintägigen Aktion rund 130 Personen an ihrer Arbeitsstelle, befragten diese zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und überprüften dabei im Rahmen von Geschäftsunterlagenprüfungen auch drei Arbeitgeber. Schwerpunkte der münsterlandweit durchgeführten Kontrollen bildeten die Städte Borken, Gronau, Ibbenbüren und Münster. Im besonderen Fokus der Kontrollen standen Firmen des Groß- und Außenhandels, der Lebensmittelindustrie, der Landwirtschaft, der Gastronomie sowie Waschanlagen.

Bei den Kontrollen kam es in insgesamt 26 Fällen zu Unregelmäßigkeiten, so dass weitere Prüfungen durch das Hauptzollamt Münster notwendig sind. Dabei gibt es in vierzehn Fällen Hinweise auf Verstöße gegen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns. In weiteren sechs Fällen besteht der Verdacht auf Beitragsvorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, davon in zwei Fällen durch Scheinselbstständigkeit. Darüber hinaus werden die Zöllnerinnen und Zöllner in zwei Fällen den Verdacht auf den Missbrauch von Sozialleistungen prüfen. Zusätzliche Verstöße stellten die Zollbeamtinnen und -beamten im Hinblick auf die Ausweismitführungspflicht fest.

“Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um präventiv gegen die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung vorzugehen. Die Aktionstage in der vergangenen Woche haben im Rahmen einer europaweiten Kontrollaktion der European Labour Authority (ELA), der Europäischen Arbeitsbehörde, stattgefunden”, erläutert Britta Flothmann, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Münster.

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