Hilfepaket der Stadt Koblenz in der Corona-Krise
Hilfe leisten ist zurzeit in vielfältiger Weise zu Zeiten der Corona-Pandemie gefragt. Ein weiteres umfassendes Maßnahmenpaket für den wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Bereich hat die Stadt nun auf den Weg gebracht. Für Oberbürgermeister David Langner war es an der Zeit, weitere Hilfeangebote zu etablieren. Die Verwaltung hat zügig viele Vorschläge entwickelt, die der Stadtvorstand beraten hat und die den Fraktionsvorsitzenden in einer Telefonkonferenz vorgestellt worden sind. Die Vorsitzenden aller Fraktionen signalisierten der Verwaltung breite Zustimmung zu den vorgeschlagenen Maßnahmen.
Danach hilft die Stadt Koblenz
1. der Wirtschaft
• Bereits seit 19.03.2020 können Koblenzer Unternehmen und Gewerbetreibende – sofern sich Gewinneinbrüche abzeichnen – eine Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen formlos beantragen. Darüber hinaus können auf begründeten Antrag Stundungen zu Gewerbesteuerforderungen aus Altjahren ohne Festsetzung von Zinsen erfolgen.
• Ferner wird bei betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibende zunächst bis zum 30.06.2020 von Pfändungs- und Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen.
• Betriebe, die Einnahmeausfälle durch die Pandemie haben, können die zinsfreie Stundung von Entsorgungsgebühren beantragen, Abfallgefäße abmelden oder Abholungen auf Antrag reduzieren.
• Sondernutzungsgebühren, die Gastronomen und Einzelhändler etwa für Außenbestuhlung oder Warenauslagen zu entrichten hätten, werden für den Zeitraum der Schließung nicht erhoben.
• Durch die Corona-Krise betroffene Betriebe, die städtische Liegenschaften nutzen, wird auf Antrag die Miet- und Pachtzahlungen für den Zeitraum der Schließung unmittelbar erlassen.
• Der Kommunale Servicebetrieb wird abhängig von der Lagerkapazität ab Dienstag, 14. April werktäglich für 5 Stunden die Grünschnittdeponie und ab Montag, 20. April für jeweils 5 Stunden werktags den Wertstoffhof sowie die Schadstoffsammelstelle wiedereröffnen.
• Die Stadt Koblenz erteilt verstärkt Aufträge an die Bauwirtschaft. Soweit Firmen freie Kapazitäten haben, können einzelne Aufträge vorgezogen werden, wenn alle haushalts- und vergaberechtlichen Vorgaben erfüllt sind.
• Zur Stärkung des Wirtschafts-, Tourismus- und Einzelhandelsstandortes wird die Stadt Koblenz zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt eine regionale und überregionale Werbekampagne starten, die Gäste, Touristen und Besucher und somit Kaufkraft in die Stadt und die Region bringen soll. Diese Kampagne soll Aufbruchsstimmung nach überstandener Krise erzeugen.
2. dem Ehrenamt
• Die Stadt Koblenz übernimmt für die Monate der Kontaktsperre die vollständigen Erbbauzinsen, Mieten und Pachten der Koblenzer Sportvereine. Bisher erhalten sie einen Zuschuss in Höhe von 80% ihrer Kosten.
• Die Stadt Koblenz zieht die geplante 20-prozentige Erhöhung der Sportförderungszuschüsse für vereinseigene Anlagen um ein Jahr vor.
• Mit der „Corona-Hilfe“ koordiniert und unterstützt die Stadt ehrenamtliche Hilfe für kranke und betroffene Menschen.
3. den Familien
• Mit den freien Trägern der Jugendhilfe hat die Stadt Koblenz verabredet wie trotz der Corona-Krise die Betreuung der Familien und die Wahrung des Kinderschutzes sichergestellt wird. Dazu gehört etwa der regelmäßige Kontakt mit den betreuten Familien per Telefon oder Video-Chat und Kontrollen zur Sicherung des Kindeswohls unter Beachtung der Hygienevorschriften.
• Die Stadt Koblenz hat für April 2020 die Elternbeiträge für den Besuch von Krippengruppen, Horten und der Kindertagespflege sowie das Verpflegungsgeld erlassen.
• Ferner hat die Stadt Koblenz mit sozialpädagogischen Fachkräften ein Eltern-Schüler-Sorgentelefon eingerichtet.
• Für Organisationen und freie Träger, die im Handlungsfeld häusliche Gewalt beratend tätig sind, stellt die Stadt zusätzliche Mittel zur Verfügung.
• Die Musikschule führt – soweit möglich – ihre Angebote als Online-Angebote fort.
4. der Kultur
• Um Kulturschaffende und Künstler zu unterstützen, wird die Stadt Koblenz auf begründeten Antrag bereits zugesagte Fördermittel auch dann auszahlen, wenn einzelne Veranstaltungen aufgrund der Corona-Krise nicht stattfinden können.
• Auch hier gilt: Miet- und Pachtzahlungen können für die Nutzung städtischer Liegenschaften für den Zeitraum der Schließung auf Antrag erlassen werden.
5. Koblenz stärkt den Zusammenhalt
• Die Stadt Koblenz wird ihre Online-Angebote ausbauen. Dazu zählen etwa Angebote der Musikschule, des Stadttheaters und der Stadtbibliothek genauso wie bürgernahe Dienstleistungen so die Online-Ummeldung bei Zuzug oder Wegzug. Zudem wird die Stadtverwaltung ihre digitale Infrastruktur ausbauen, was Home-Office-Arbeitsplätze, Video- und Telefonkonferenzsysteme oder die W-LAN-Struktur betrifft, um künftig deutlich mehr Leistungen online anbieten zu können.
• Einrichtungen und Dienste, die obdachlosen Personen eine warme Mahlzeit und/oder die Möglichkeit zum Duschen und Waschen bieten und deren Kosten nicht abgedeckt sind, erhalten eine Förderung.
• Werden wegen der Corona-Pandemie Trauungen verschoben, erhebt die Stadtverwaltung keine weiteren Gebühren. Zudem wird das Standesamt zusätzliche Termin anbieten.
“In dieser schwierigen Situation zeigen Stadtrat und Verwaltung einen engen Schulterschluss. Es ist gut zu wissen, dass die Maßnahmen auch die Unterstützung aller Ratsfraktionen haben. Dieser Zusammenhalt stärkt Koblenz und macht Mut für die Bewältigung der Krise,” so Oberbürgermeister Langner abschließend.
Stadt Koblenz