Jetzt Antrรคge zur Umstrukturierung vonย Rebpflanzungen fรผr 2022 stellen
Hinweise fรผr Winzer aus Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz
KREIS MYK. Vom 3. Mai bis zum 31. Mai 2021 kรถnnen Winzer Antrรคge auf Gewรคhrung einer Beihilfe fรผr die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflรคchen ab dem Pflanzjahr 2022 stellen. Beantragt werden mรผssen alle Flรคchen (auch Flรคchen in Flurbereinigungsverfahren), die im Herbst 2021 oder im Frรผhjahr 2022 gerodet werden sollen und eine Fรถrderung im Rahmen der Weinmarktordnung geplant ist (Antragstellung Teil 1). Die Rodungsbescheide aus Vorjahren verlieren ihre Gรผltigkeit, wenn die Rebflรคchen nicht bereits gerodet wurden. Auch unbestockte Flรคchen sind zu melden, fรผr die eine berechtigte und genehmigte Bestockung beabsichtigt ist. Die Benachrichtigung, ob gerodet werden kann, erfolgt im September 2021. Erst dann dรผrfen Verรคnderungen an den beantragten Flรคchen vorgenommen werden. Darauf weist das Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin.
Im Januar des kommenden Jahres erfolgt wie in den Vorjahren die Antragstellung Teil 2. Dann kรถnnen allerdings nur Flรคchen beantragt werden, die in einem Teil 1 bereits aufgefรผhrt waren. Antrรคge kรถnnen รผber das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Fรผr Antragsteller, die diese Mรถglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums die Richtlinie sowie alle Antragsformulare zum Download bereit.
Neben dem aktuellen Antragszeitraum wird es einen weiteren Antragszeitraum fรผr Teil 1 vom 1. bis 30. September 2021 geben. Rodungsbescheide fรผr diesen Antragszeitraum werden Anfang Dezember 2021 versandt.
Mehr Informationen und Beratung fรผr Winzer aus der Stadt Koblenz und dem Landkreis Mayen-Koblenz gibt es beim Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter Telefon: 0261/108-410.
