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Hinweis an Winzer aus MYK und der Stadt Koblenz

Vom 3. Mai bis zum 31. Mai 2021 können Winzer Anträge auf Gewährung einer Beihilfe stellen

Jetzt Anträge zur Umstrukturierung von Rebpflanzungen für 2022 stellen
Hinweise für Winzer aus Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz

KREIS MYK. Vom 3. Mai bis zum 31. Mai 2021 können Winzer Anträge auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2022 stellen. Beantragt werden müssen alle Flächen (auch Flächen in Flurbereinigungsverfahren), die im Herbst 2021 oder im Frühjahr 2022 gerodet werden sollen und eine Förderung im Rahmen der Weinmarktordnung geplant ist (Antragstellung Teil 1). Die Rodungsbescheide aus Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht bereits gerodet wurden. Auch unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine berechtigte und genehmigte Bestockung beabsichtigt ist. Die Benachrichtigung, ob gerodet werden kann, erfolgt im September 2021. Erst dann dürfen Veränderungen an den beantragten Flächen vorgenommen werden. Darauf weist das Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin.

Im Januar des kommenden Jahres erfolgt wie in den Vorjahren die Antragstellung Teil 2. Dann können allerdings nur Flächen beantragt werden, die in einem Teil 1 bereits aufgeführt waren. Anträge können über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums die Richtlinie sowie alle Antragsformulare zum Download bereit.

Neben dem aktuellen Antragszeitraum wird es einen weiteren Antragszeitraum für Teil 1 vom 1. bis 30. September 2021 geben. Rodungsbescheide für diesen Antragszeitraum werden Anfang Dezember 2021 versandt.

Mehr Informationen und Beratung für Winzer aus der Stadt Koblenz und dem Landkreis Mayen-Koblenz gibt es beim Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter Telefon: 0261/108-410.

 

 

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