
Wichtiger Hinweis zu Veranstaltungen in der Karwoche
Ordnungsamt Koblenz informiert über gesetzliche Einschränkungen in der Karwoche
Das Ordnungsamt der Stadt Koblenz macht auf besondere Regelungen rund um die Karwoche aufmerksam. Diese Vorgaben dienen dem Schutz des stillen Charakters der Feiertage.
Verbot von Tanzveranstaltungen an den Osterfeiertagen
Öffentliche Tanzveranstaltungen sind in Koblenz in der Karwoche eingeschränkt. Das Verbot gilt
ab Gründonnerstag um 4 Uhr und endet am Ostersonntag um 16 Uhr.
In dieser Zeit sind alle öffentlichen Tanzveranstaltungen untersagt. Das betrifft auch Veranstaltungen
in Gaststätten, Clubs oder anderen Veranstaltungsorten.
Unterhaltungsveranstaltungen am Karfreitag verboten
Am Karfreitag herrschen besondere Schutzvorschriften. Von 4 Uhr morgens bis Mitternacht sind
alle öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen verboten.
Dazu zählen Musikaufführungen, Shows und ähnliche Angebote. Auch kulturelle Darbietungen
mit unterhaltendem Charakter dürfen nicht stattfinden.
Sportveranstaltungen ebenfalls betroffen
Am Karfreitag sind sämtliche öffentlichen Sportveranstaltungen untersagt.
Das Verbot gilt von 0 Uhr bis 24 Uhr. Auch am Ostersonntag gilt eine Einschränkung bis 13 Uhr.
Ob Fußballturnier, Vereinslauf oder sportliche Vorführung – sie dürfen in dem genannten Zeitraum
nicht stattfinden.
Betrieb von Spielhallen und Geldspielgeräten eingeschränkt
Für Spielhallen und Geldspielgeräte gelten gesonderte Regelungen nach dem
Landesglücksspielgesetz Rheinland-Pfalz. Spielhallen müssen am Karfreitag und am Ostersonntag ganztägig geschlossen bleiben.
Auch in Gaststätten aufgestellte Geldspielgeräte dürfen an beiden Tagen nicht betrieben werden.
Sie müssen vollständig abgeschaltet werden.
Kontrollen durch das Ordnungsamt möglich
Das Ordnungsamt kündigt stichprobenartige Kontrollen im Stadtgebiet an. Auch in diesem Jahr wird
auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften geachtet.
Ziel: Würdiger Umgang mit stillen Feiertagen
Die Regelungen dienen der Achtung der religiösen Bedeutung der Feiertage. Der Karfreitag gilt in Deutschland als „stiller Feiertag“. Der Gesetzgeber schützt diesen Tag besonders.
Die Stadt Koblenz bittet um Verständnis und um Beachtung der Vorschriften.