Die zuletzt veröffentlichten 7-Tages-Inzidenzen des Landkreises Mayen-Koblenz und der Stadt
Koblenz liegen deutlich unter dem Bundes- und Landesdurchschnitt. Dies spiegelt nicht den tatsächlichen Stand
der Neuinfektionen wider. Aufgrund zahlreicher Krankheitsausfälle im Corona-Zentrum bestehen aktuell hohe
Rückstände bei der Erfassung der positiven Fälle, die im laufenden Betrieb aufgrund steigender Fallzahlen nicht
aufgearbeitet werden konnten.
Im Kreishaus reagiert man auf den Engpass mit einer kurzfristigen Verstärkung des Personals aus anderen
Abteilungen der Verwaltung. Durch diese Maßnahmen und die Aufarbeitung der Fälle am Wochenende soll die
Erfassung bis Anfang kommender Woche wieder auf aktuellem Stand sein. Das Gesundheitsamt weist aufgrund
der ausstehenden Nachmeldungen darauf hin, dass die Inzidenzen in den kommenden Tagen spürbar nach
oben schnellen werden. Die in den vergangenen Tagen gemeldeten Zahlen der Genesenen sind auf dem aktu–
ellen Stand, da Corona-positive Personen automatisch nach zehn Tagen als genesen gewertet werden.
Was bedeutet das für die Bürger?
Positive Personen werden anlassbezogen und je nach verfügbaren Kapazitäten weiterhin telefonisch vom Ge–
sundheitsamt angerufen. Alle positiven Personen erhalten ihr offizielles Isolationsschreiben unaufgefordert per
Post, nachdem dem Gesundheitsamt die entsprechende Labormeldung eines PCR-Tests übermittelt wurde.
Folgende Regelungen sind zu beachten:
Nach der Absonderungsverordnung ist jede Corona-positive Person verpflichtet, sich ab dem Tag der Testung
selbstständig unaufgefordert für zehn Tage in Isolation zu begeben. Diese kann frühestens am achten Tag der
häuslichen Isolation durch einen negativen Test beendet werden. Auch Hausstandsangehörige und enge Kon–
taktpersonen sind verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben. Informationen, wer als Kontaktperson gilt, wie
lange die Quarantäne läuft und wer von ihr befreit ist, gibt es unter www.kvmyk.de/corona.
Kontaktpersonen erhalten ihre Verfügungen, nachdem die positive Person dem Gesundheitsamt in einer E-
Mail an kontaktperson19@kvmyk.de die Kontaktdaten dieser Personen übermittelt hat. Hierfür soll die ent–
sprechende Vorlage, die es ebenfalls unter www.kvmyk.de/corona gibt, verwendet werden.
Für Rückfragen gilt:
Bei individuellen medizinischen Fragen sollen sich Betroffene an ihren Hausarzt wenden. Bei allgemeinen Fra–
gen werden Betroffene gebeten, sich vor einer Kontaktaufnahme über die geltenden Regelungen unter ww–
w.kvmyk.de/corona zu informieren. Sollten darüber hinaus Fragen entstehen, besteht die Möglichkeit diese
per E-Mail an corona@kvmyk.de zu stellen. Aufgrund des aktuell hohen Aufkommens kann die Bearbeitung
mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Außerdem steht die Corona-Hotline des Landkreises an Wochenta–
gen von 9 bis 12 Uhr zur Verfügung. Die Corona-Hotline kann keine fallindividuellen Fragen beantworten.